Nicht verbindlich heißt nicht: unbedeutend
Unfallverhütungsvorschriften geben – von wenigen Ausnahmen abgesehen – branchenspezifische Schutzziele vor, die durch ein umfassendes DGUV Regelwerk konkretisiert werden. Dieser Beitrag gibt eine rechtliche Einordnung der DGUV Regeln.
Marcus Hussing
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