Impfschaden als Arbeitsunfall
Bei der Teilnahme an einer Grippeschutzimpfung für Beschäftigte in einer Krankenhausküche kann sich die betriebliche Handlungstendenz auch aus dem allgemeinen personalwirtschaftlichen Ziel ergeben, grippebedingte Fehl- und Ausfallzeiten durch Präventivmaßnahmen zu vermeiden und ferner besonders vulnerable Patientinnen und Patienten keinem Ansteckungsrisiko auszusetzen.
Prof. Dr. Susanne Peters-Lange
• Ausgabe 5/2025