Die „Betriebsbesichtigung mit Bewertung betrieblicher Arbeitsschutzprozesse“ ist im Eckpunktepapier der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (2019) als wichtige Art der Betriebsbesichtigung beschrieben. Die Vorteile dieser risikoorientierten Besichtigung durch die Unfallversicherungsträger werden im Artikel beschrieben.
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