Die Daten zum Berufskrankheitengeschehen 2021 liegen vor. Die Anzahl der anerkannten Berufskrankheiten hat sich gegenüber dem Vorjahr mehr als verdreifacht. Dies ist vor allem auf die als Berufskrankheit anerkannten COVID-19-Erkrankungen zurückzuführen.
Recht
Eine Fahrdienstleiterin für die Deutsche Bahn, die aufgrund einer Weisung ihres Arbeitgebers ihren Dienst nicht ohne Ersatzbatterien für ihr Hörgerät antreten darf und ihren Arbeitsweg zwecks Kaufs von Ersatzbatterien beim Gehörakustiker unterbricht, steht dabei nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Viele Plattformbeschäftigte fallen durch das Netz der sozialen Sicherung. Die EU-Kommission möchte das ändern und hat am 9. Dezember vergangenen Jahres einen Richtlinienvorschlag vorgelegt. Ziel ist, die Rechte der Plattformbeschäftigten zu stärken. Die Feststellung ihres Beschäftigungsstatus spielt dabei eine besondere Rolle.
Demografischer Wandel, Fachkräftemangel, Forderungen nach verbesserter Work-Life-Balance – Begriffe und Themen, mit denen sich auch die Berufsgenossenschaften beschäftigen. Die BGN beschreitet mit dem Projekt FlexA einen eigenen Weg, ihre Attraktivität als Arbeitgeberin zu steigern. FlexA wird dabei die Art der Zusammenarbeit und die Unternehmenskultur verändern.
Ein Gespräch mit Isabel Rothe, Präsidentin der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), über das Positionspapier des Rats der Arbeitswelt „Der Betrieb als sozialer Ort“.
Die zivilrechtliche Schadensminderungspflicht reicht nicht so weit
Es besteht ein auch im Rechtsstaatsprinzip begründetes Bedürfnis, den Sozialversicherungsträgern ungeachtet ihrer fehlenden eigenen Grundrechtsfähigkeit die Möglichkeit einzuräumen, im Interesse der Gesamtheit ihrer Mitglieder eine gerichtliche Prüfung gesetzlicher Regelungen auf ihre Vereinbarkeit mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Sozialversicherung herbeizuführen.
Im praktischen Jahr befindliche Studierende der Humanmedizin stehen nicht im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV in einer abhängigen Beschäftigung zum jeweiligen Ausbildungskrankenhaus und sind deshalb nicht gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII, sondern gemäß § 2 Abs. 8 Buchstabe c) SGB VII bei der für die Universitätsklinik zuständigen Landesunfallkasse versichert.
Mit dem Onlinezugangsgesetz haben Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zukünftig die Möglichkeit, Leistungen der Verwaltung auch digital in Anspruch zu nehmen. Der Beitrag beschreibt die Aufgaben des Onlinezugangsgesetzes und wie die gesetzliche Unfallversicherung diese umsetzt.