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Ausgabe 12/2025

Asbestfaserdosis-Berechnung – Aufarbeitung der DDR-Expositionsdaten

Seit über 30 Jahren werden Dosisberechnungen im ­Rahmen der durch Asbesteinwirkungen verursachten BK 4104 erstellt. In der ehemaligen DDR sind viele Anwendungen von Asbest wie auch in Westdeutschland durchgeführt worden. Es gibt jedoch bestimmte Besonder­heiten, die bei Dosisermittlung zu berücksichtigen sind.

Key Facts

  • Bereits 1995 wurden die verfügbaren Expositions­daten zu Asbest aus der DDR in dem BIA-Report 3/95 kompiliert
  • Für die Dosisberechnung mussten diese Daten jedoch jeweils tätigkeitsbezogen zusammengestellt und umgerechnet werden
  • Im Arbeitskreis „Faserjahre“ wurden die Expositions­daten praxisbezogen differenziert, mit den geltenden Konventionen umgerechnet und zur Faserjahr-Berechnung kommentiert

Grundlage für die Ermittlungen und die Dosisberechnung bei angezeigten Verdachtsfällen asbestverursachter Erkrankungen ist der BK-Report „Faserjahre“[1]. Betreffen Ermittlungen Fälle aus den neuen Bundesländern, ist zudem der BIA-Report 3/95 „Asbest an Arbeitsplätzen in der DDR“ für die Berechnung der Dosis in Faserjahren verbindlich[2]. Neben Expositionsdaten, die im Textteil des Reports aufgeführt sind, findet sich der Großteil der Expositionsdaten in den Tabellenanhängen. Diese sind ­jedoch nicht so strukturiert, dass aus den Daten direkt 90-Prozent-Werte der Exposition abgeleitet werden können[3]. Zum ­einen sind die Daten gemäß den zu DDR-Zeiten geltenden ­Regelwerken (Technische Normen, Gütevorschriften und ­Lieferbedingungen – TGL) erfasst und aufgeführt. Die Nomenklatur war dabei eine andere als in der Bundesrepublik Deutschland. Zudem sind teilweise Einzelmesswerte oder Spannweiten von Messergebnissen genannt. Aus diesen An­gaben müssten zunächst Mittelwerte und im Anschluss daraus 90-Prozent-Werte abgeleitet werden, was ohne Kenntnis der zugrunde liegenden Expositionsdaten kaum möglich ist. Zum anderen muss eine Umrechnung gemäß den Konventionen des BK-Reports „Faserjahre“ erfolgen, da es sich bei den Daten des BIA-Reports 3/95 um Ergebnisse von Konimeter-Messungen handelt[4].

Um eine systematische Anwendung der Tabellendaten zu ­erlauben, hat der Arbeitskreis „Faserjahre“ unter Einbeziehung von Fachleuten, die die Situation aus Zeiten der DDR selbst kennen und die über die Datengrundlage für die Tabellenanhänge des BIA-Reports verfügen, die Tabellen VIII bis XI überarbeitet. Diese Überarbeitung beinhaltete folgende Aspekte:

  • formelle Anpassung der Tabellen in Bezug auf die Bezeichnung der Spalten,
  • Neusortierung der Einträge mit Bezug zur Tabellenstruktur des BK-Reports „Faserjahre“. In der ersten Spalte ist für jeden Eintrag in den Tabellen vermerkt, aus welcher Tabelle des BIA-Reports die Daten entstammen,
  • Beseitigung von Tipp- und Übertragungsfehlern und Berechnung von 90-Prozent-Werten anhand der Originaldaten und Berücksichtigung der Umrechnungskonvention in Bezug auf die Analysentechnik,
  • Weglassen bestimmter Spalten der Tabelle aus Platzgründen, da sie für die Ermittlung eines 90-Prozent-­Wertes der Exposition nicht relevant sind, beispielsweise Angaben zu Staub­konzentrationen und Asbestgehalten. Durch die Nennung ­der Datenquelle in der ersten Spalte können für jeden Eintrag die übrigen Informationen im BIA-Report 3/95 nachgelesen werden. Dort, wo eine Berechnung auf Grundlage nicht dargestellter Daten aus den Tabellen stattgefunden hat (Ableitung der Exposition durch Umrechnung aus der Asbestfeinstaubkonzentration), ist der Berechnungsweg aufgeführt,
  • Ergänzung der Tabellen um weitere Spalten, die eine qualifizierte Bewertung im Hinblick auf die Verwendung der Daten bei der Dosisberechnung erlauben. Diese im BIA-Report 3/95 nicht enthaltenen Spalten sind in roter Schrift abgedruckt:
    • 90-Prozent-Wert,
    • Bewertungsart (Schichtmittel-/Tätigkeitswert),
    • Bemerkung zur Verwendung für die Dosisberechnung (­unter anderem Verweise auf andere Daten).

Im Rahmen der Überarbeitung der Zusammenstellung der Messergebnisse konnte festgestellt werden, dass sich bei Anwendung der Daten des BIA-Reports keine signifikant unterschiedliche Bewertung von Expositionssituationen im Vergleich zur Anwendung des BK-Reports „Faserjahre“ ergibt. Deutliche Widersprüche bei der Bewertung von Tätigkeiten in Ost- und Westdeutschland traten nicht zutage. In den meisten Fällen ergänzen sich die Daten zu bestimmten Tätigkeiten und Ma­terialien sehr gut. Dort, wo gewisse Unterschiede festzustellen sind, ist in den Bemerkungen zu den jeweiligen 90-Prozent-Werten eine Erläuterung für die Gründe und Hinweise für die Anwendung aufgeführt. Bestimmte für die DDR typische Expositionssituationen (zum Beispiel Anwendung von Asfil) sind in separaten Tabellen aufgeführt.

Es konnte fest­gestellt werden, dass sich bei Anwendung der Daten des BIA-Reports keine signifikant unterschiedliche Bewertung von Expositions­situationen im Vergleich zur Anwendung des BK-Reports „Faserjahre“ ergibt.

Für die Verwendung der Daten aus den Tabellen VIII bis XI mussten gewisse Einschränkungen vorgenommen werden. Bei der Erstellung des BK-Reports „Faserjahre“ wurden für die in der Datenbank „Messdaten zur Exposition gegenüber Gefahrstoffen am Arbeitsplatz“ (MEGA) der DGUV verfügbaren Expositionsdaten bestimmte Mindestvoraussetzungen an die Mindestzahl von Messungen in einem Datenkollektiv gestellt. Der Hauptgrund dafür ist, dass erst ab einer bestimmten Zahl von Einzelmessungen von einer Repräsentativität der Mess­werte ausgegangen wird, also die mittlere typische Exposition für bestimmte asbestexponierte Tätigkeiten beschrieben ­werden kann. Diese Anforderung lässt sich für einen großen Teil der im BIA-Report 3/95 aufgeführten Daten jedoch nicht umsetzen, da ansonsten kaum Daten für die Verwendung zur Beurteilung der Exposition verbleiben würden. Daher sind die Regeln bei der statistischen Bewertung der in den neuen Tabellen zusammengestellten Daten deutlich abgeschwächt worden. Eine Mindestzahl von drei Messergebnissen muss ­vorliegen, um die Werte in der Dosisermittlung verwenden zu können. Sollte bei einem Vergleich mit den aus Westdeutschland verfügbaren Expositionsdaten aus vergleichbaren Bereichen eine große Diskrepanz auftreten und auch von den Fachleuten kein plausibler Grund dafür erkannt werden, ist die Repräsentativität der Daten für die jeweilige Tätigkeit jedoch infrage gestellt.

Fußnoten

  1. Autorenkollektiv (2013): BK-Report 1/2013 „Faserjahre“, 5. Auflage, 224 S., Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Hrsg.), Download unter: (abgerufen am 06.10.2025) https://www.dguv.de/ifa/publikationen/reports-download/reports-2013/bk-report-1-2013/index.jsp .

  2. Müglich, W.; Ziem, H.; Beck, B.: Asbest an Arbeitsplätzen in der DDR. BIA-Report 3/95. Hrsg.: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Sankt Augustin 1995. Download unter: (abgerufen am 06.10.2025) https://www.dguv.de/ifa/publikationen/reports-download/bia-reports-1994-bis-1996/bia-report-3-95/index.jsp .

  3. Für die Dosisberechnung zur Ermittlung der Exposition werden grundsätzlich 90-Prozent-Werte berechnet. Die Anwendung des 90-Prozent-Wertes stellt eine Ermittlung der Asbestfaserdosis zugunsten der Versicherten sicher.

  4. Das Konimeter wurde früher zur punktuellen Messung der Staubbelastung eingesetzt. Im Anschluss wurde mittels mikroskopischer Auswertung und Mittelung mehrerer Konimeter-Proben während einer Tätigkeit oder Schicht die Asbestfaserkonzentration ermittelt.

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