Covid-19 als Berufskrankheit und Unfall ‒ Update 2024
Die Daten zum Unfall- und Berufskrankheitengeschehen 2024 liegen vor: Die Zahl der gemeldeten Berufskrankheiten, Arbeits- und Schulunfälle im Zusammenhang mit Covid-19 ist mit 6.138 rückläufig und liegt ungefähr gleichauf mit den als Versicherungsfall anerkannten Covid-19-Erkrankungen, die zum Teil auf Vorjahres-Meldungen beruhen.
Key Facts
- Von Pandemiebeginn bis Ende 2024 wurden mehr als 660.000 Covid-19-Erkrankungen als Berufskrankheit oder Unfall gemeldet und über 410.000 als Versicherungsfall anerkannt
- Darunter sind 8.500 Long- beziehungsweise Post-Covid-Fälle
- Für Reha und Entschädigung von Personen mit anerkannter Covid-19-Erkrankung haben die Unfallversicherungsträger bis Ende 2024 insgesamt 590 Millionen Euro aufgewendet
Personen, die infolge ihrer Tätigkeit im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium mit SARS-CoV-2 infiziert werden und deshalb an Covid-19 erkranken, werden unter der Berufskrankheiten-Nummer (BK-Nummer) 3101 erfasst. Gleiches gilt für Personengruppen, die bei ihrer versicherten Tätigkeit der Infektionsgefahr in einem ähnlichen Maße besonders ausgesetzt sind. Für die übrigen Personenkreise kommt eine Anerkennung als Arbeits- oder Schulunfall in Betracht. Eine Anerkennung als Versicherungsfall setzt zudem voraus, dass nach dieser Infektion mindestens geringfügige klinische Symptome auftreten.[1]
Fallzahlen insgesamt
Seit Pandemiebeginn bis Ende 2024 wurden bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand insgesamt 662.614 Meldungen zu Berufskrankheiten und Arbeits- bzw. Schulunfällen in Zusammenhang mit Covid-19 übermittelt, 410.366 dieser Meldungen wurden bisher als Versicherungsfall anerkannt (Abbildung 1). Bei den Meldungen entfallen 83 Prozent auf Berufskrankheiten, bei den Anerkennungen sind es 90 Prozent. Arbeitsunfälle machen 12 Prozent der Meldungen und 7 Prozent der Anerkennungen aus. Schulunfälle liegen bei 5 Prozent der Meldungen und 3 Prozent der Anerkennungen.

Fallzahlen Berufskrankheiten
Im Jahr 2024 gingen 6.101 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit im Zusammenhang mit Covid-19 bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand ein und 5.779 Covid-19-Erkrankungen wurden als BK-Nummer 3101 anerkannt (Abbildung 2). Dies entspricht einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 91 Prozent bezüglich der Meldungen und einem Rückgang um 90 Prozent bei den Anerkennungen.

Bezogen auf alle Berufskrankheiten im Jahr 2024 haben die Covid-19-Erkrankungen einen Anteil von 7 Prozent an den Meldungen und von 22 Prozent bei den Anerkennungen. Die Auswirkungen der Pandemie auf das BK-Geschehen sind damit bezogen auf die Meldungen und Anerkennungen deutlich rückläufig, während die Auswirkungen auf die neu gewährten BK-Renten ‒ mit einem Anteil von 9 Prozent im Jahr 2024 ‒ dagegen zunehmen.[2]
Bis Ende 2024 wurden insgesamt 838 neue BK-Renten aufgrund der Folgen einer Covid-19-Erkrankung gewährt (2020: 13, 2021: 76, 2022: 79, 2023: 208, 2024: 462).
In 146 Fällen wurde bis Ende 2024 festgestellt, dass die versicherte Person an den Folgen einer als Berufskrankheit anerkannten Covid-19-Erkrankung verstorben ist (2020: 14, 2021: 72, 2022: 37, 2023: 13, 2024: 10).
Fallzahlen Unfälle
Im Jahr 2024 sind bei den Unfallversicherungsträgern insgesamt 1.208 Meldungen zu Arbeits- und Schulunfällen im Zusammenhang mit Covid-19 eingegangen, 360 Fälle wurden als Versicherungsfall anerkannt. Dies entspricht einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 85 Prozent bei den Meldungen und um 84 Prozent bei den Anerkennungen.
Post beziehungsweise Long Covid
Insgesamt wurde in 8.500 der in den Jahren 2020 beziehungsweise 2021[3] bis 2024 als Versicherungsfall anerkannten Covid-19-Erkrankungen die Diagnose „Long- beziehungsweise Post-Covid-19-Zustand“ dokumentiert.[4] Dies entspricht einem Anteil von gut 2 Prozent. Diese Diagnose wird in der Regel nicht in der laufenden Bearbeitung der Fälle statistisch erfasst, sondern retrospektiv anhand geeigneter Kriterien ermittelt. Dies ist jedoch mit Unsicherheiten behaftet. Zur Identifikation der Long- oder Post-Covid-Fälle wird beispielsweise die Höhe der Kosten für die medizinische Rehabilitation herangezogen. Dabei ist unter anderem der Zeitverzug bei der Rechnungsstellung zu berücksichtigen. Zudem ist das Kriterium der Kostenhöhe eher geeignet, Post- als Long-Covid-Fälle zu identifizieren. Es ist daher davon auszugehen, dass Long-Covid-Fälle untererfasst sind.
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
Bis Ende 2024 haben die Unfallversicherungsträger insgesamt 589,7 Millionen Euro für Leistungen der Rehabilitation und für Rentenleistungen für die als Versicherungsfall anerkannten Covid-19-Erkrankungen erbracht (Tabelle 1). Von den Kosten für die Leistungen insgesamt entfallen 83 Prozent auf die als Berufskrankheit anerkannten Fälle und 17 Prozent auf anerkannte Versicherungsfälle im Bereich der Arbeits- und Schulunfälle. Der weit überwiegende Anteil (93 Prozent) der Gesamtausgaben entfiel mit 551,3 Millionen Euro auf Leistungen der medizinischen Behandlung und Rehabilitation. Dazu zählen neben der ambulanten und stationären Heilbehandlung auch das Verletztengeld sowie die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge. In Höhe von 4,9 Millionen Euro wurden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht. Für Leistungen zur Sozialen Teilhabe wurden 1,2 Millionen Euro aufgewendet. An 846 Personen mit einer als Versicherungsfall anerkannten Covid-19-Erkrankung wurden bis Ende 2024 Rentenleistungen in Höhe von gut 17,4 Millionen Euro und in 330 Fällen Leistungen an Hinterbliebene in Höhe von insgesamt rund 14,8 Millionen Euro ausgezahlt.

Von den Kosten für die medizinische Behandlung und Rehabilitation von anerkannten Covid-19-Erkrankungen entfielen 341,1 Millionen Euro auf Fälle, in denen die Diagnose „Long- beziehungsweise Post-Covid-19-Zustand“ dokumentiert wurde (Tabelle 2) – das ist ein Anteil von 62 Prozent.

Die durchschnittlichen Kosten pro Fall seit Pandemiebeginn bis Ende 2024 liegen für stationäre Behandlungen bei rund 12.200 Euro, die durchschnittlichen Kosten für Verletztengeld (ohne Sozialversicherungsbeiträge) bei 14.800 Euro. Werden nur die Fälle berücksichtigt, in denen die Diagnose Long beziehungsweise Post Covid dokumentiert wurde, steigen die durchschnittlichen Kosten pro Fall auf 15.600 Euro für stationäre Behandlungen und für Verletztengeld (ohne Sozialversicherungsbeiträge) auf 25.100 Euro. Auch die durchschnittlichen Kosten für eine ambulante Heilbehandlung sind für versicherte Personen mit einer Long- beziehungsweise Post-Covid-Diagnose mit 5.800 Euro deutlich höher.
Oftmals wurden für versicherte Personen mit anerkannter Covid-19-Erkrankung, insbesondere bei Patienten mit Long- beziehungsweise Post-Covid-Diagnose, mehrere ‒ auch stationäre ‒ Maßnahmen pro Fall erbracht. Bis Ende 2024 konnte die Rehabilitation von rund 12.750 versicherten Personen mit anerkannter Covid-19-Erkrankung abgeschlossen werden. Betrachtet man nur die 11.370 versicherten Personen, für die als Rehabilitations-Ziel die berufliche Wiedereingliederung vereinbart wurde, liegt die Wiedereingliederungsquote bei rund 98 Prozent. Für die versicherten Personen mit einer Long- beziehungsweise Post-Covid-Diagnose (rund 5.000 abgeschlossene Fälle) beträgt die Wiedereingliederungsquote rund 97 Prozent. Diese hohe Quote zeigt, dass auch bei komplexen und langwierigen Verläufen die Rehabilitationsmaßnahmen äußerst wirksam dazu beitragen, die Rückkehr ins Erwerbsleben zu ermöglichen.
Wer hat sich wo infiziert?
Alter
Bei den im Zeitraum 2020 bis 2024 als Berufskrankheit anerkannten Covid-19-Erkrankungen liegt das durchschnittliche Alter bei Anerkennung bei 44 Jahren. Versicherte Personen, bei denen eine Long- beziehungsweise Post-Covid-Diagnose dokumentiert wurde, sind im Mittel mit 50 Jahren etwas älter. Weil eine Anerkennung als BK-Nummer 3101 eine versicherte Tätigkeit voraussetzt, sind im Vergleich zur Gesamtbevölkerung deutlich häufiger Personen im erwerbsfähigen Alter betroffen. Nur gut 1 Prozent der versicherten Personen ist zum Zeitpunkt der Anerkennung jünger als 20 Jahre alt und knapp 2 Prozent sind 65 Jahre alt oder älter.
Geschlecht
Rund 81 Prozent der versicherten Personen mit einer als Berufskrankheit anerkannten Covid-19-Erkrankung sind weiblich. Dies korrespondiert mit der in dem hauptsächlich betroffenen Wirtschaftsabschnitt „Gesundheits- und Sozialwesen“ bestehenden Geschlechterverteilung unter den Beschäftigten.[5]
Unfallversicherungsträger
Aufgrund des im Tatbestand der BK-Nr. 3101[6] definierten Personenkreises entfielen von den im Zeitraum 2020 bis 2024 als Berufskrankheit anerkannten Covid-19-Erkrankungen rund 76 Prozent auf die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und rund 23 Prozent auf die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.[7] Darüber hinaus erfolgten in den fünf Jahren zusammen knapp 2.000 Anerkennungen als Berufskrankheit bei den anderen gewerblichen Berufsgenossenschaften.
Bundesland
Die Differenzierung der im Zeitraum 2020 bis 2024 als Berufskrankheit anerkannten Covid-19-Erkrankungen nach dem Bundesland des Sitzes des Unternehmens[8] zeigt, dass die vier am stärksten betroffenen Bundesländer den vier Bundesländern mit der höchsten Einwohnerzahl entsprechen (Tabelle 3).

Tätigkeit
Die im Zeitraum 2020 bis 2024 als Berufskrankheit anerkannten Covid-19-Erkrankungen haben überwiegend in Unternehmen der Wirtschaftszweige „Gesundheitsdienst“, „Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime)“ und „Erziehung und Unterricht“ stattgefunden. Dies spiegelt sich auch in den am häufigsten zum Zeitpunkt der Infektion ausgeübten Tätigkeiten wider:
- Assistenzberufe im Gesundheitswesen – wie die nicht akademische Krankenpflege (45 Prozent),
- Betreuungsberufe – wie Pflegehelferinnen und Pflegehelfer sowie Kinderbetreuung (28 Prozent),
- akademische und verwandte Gesundheitsberufe – wie Ärztinnen und Ärzte sowie akademische Krankenpflege (9 Prozent).
Zu den übrigen Tätigkeiten zählen zum Beispiel Erzieherinnen und Erzieher beziehungsweise Lehrkräfte im Vorschulbereich sowie andere personenbezogene Dienstleistungen.
Fußnoten
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Vgl. Quabach; M.; Zagrodnik, F.-D.: COVID-19 als Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung. In: DGUV Forum, Ausgabe 1/2021, (abgerufen am 10.09.2025) https://forum.dguv.de/ausgabe/1-2021/artikel/covid-19-als-versicherungsfall-in-der-gesetzlichen-unfallversicherung .
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Am 02.12.2024 wurde der Entwurf der Begutachtungsempfehlung „Post-Covid“ einer erweiterten Fachöffentlichkeit im Rahmen eines Kolloquiums vorgestellt. Seit Juni 2025 ist die Begutachtungsempfehlung online auf der Homepage der DGUV unter https://publikationen.dguv.de/DguvWebcode?query=p022698 . verfügbar (abgerufen am 10.09.2025)
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Für Arbeitsunfälle wird die Angabe zu Post/Long Covid erst seit dem Berichtsjahr 2021 erfasst.
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Datenquelle im gesamten Artikel ist für die Berufskrankheiten die bei der DGUV geführte Berufskrankheiten-Dokumentation (BK-DOK) und für die Arbeits- und Schulunfälle die Rehabilitations- und Renten-Statistik jeweils für das Berichtsjahr 2024, wenn keine andere Quelle genannt ist. Da diese Statistiken der Bestandsführung unterliegen, können Daten der Vorjahre im Nachhinein ergänzt und gegebenenfalls korrigiert werden.
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Vgl. Statistik der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten am Arbeitsort nach Wirtschaftsabschnitten am 31.12.2024; Auswertungen aus der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit (vorläufiges Ergebnis); Statistisches Bundesamt (Destatis), Stand: 03.09.2025
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Tatbestand der BK-Nr. 3101 gemäß Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV): „Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war“.
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Vgl. zu den Daten der Vorjahre Schneider, S.: Statistische Auswertung der 2020 als Berufskrankheit anerkannten COVID-19-Erkrankungen. In: DGUV Forum, Ausgabe 7-8/2021, https://forum.dguv.de/ausgabe-7-8-2021/statistische-auswertung-der-2020-als-berufskrankheit-anerkannten-covid-19-erkrankungen/ . (abgerufen am 10.09.2025), Schneider, S.: COVID-19 als Berufskrankheit in den Berichtsjahren 2020 und 2021. In: DGUV Forum, Ausgabe 9/2022, https://forum.dguv.de/ausgabe/9-2022/artikel/covid-19-als-berufskrankheit-in-den-berichtsjahren-2020-und-2021 . (abgerufen am 10.09.2025), Schneider, S.: COVID-19 als Berufskrankheit ‒ Update 2022. In: DGUV Forum, Ausgabe 9/2023, https://forum.dguv.de/ausgabe/9-2023/artikel/covid-19-als-berufskrankheit-update-2022 . (abgerufen am 10.09.2025) und Schneider, S.; Peth, D.: COVID-19 als Berufskrankheit und Unfall – Update 2023. In: DGUV Forum, Ausgabe 10/2024, https://forum.dguv.de/ausgabe-10-2024/covid-19-als-berufskrankheit-und-unfall-update-2023/ . (abgerufen am 10.09.2025)
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Dies entspricht nicht zwangsläufig dem Bundesland, in dem die Infektion stattgefunden hat.