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Ausgabe 4/2026

„Digitale Lösungen machen vieles effizienter“

Die Möglichkeiten der IKT erleichtern Betriebsärztinnen und Betriebsärzten die Arbeit. Trotzdem bleibt die persönliche Beratung vor Ort unverzichtbar. Gerade die arbeitsmedizinische Vorsorge der Beschäftigten sowie die direkte Beratung der Unternehmerinnen und Unternehmer leben von der persönlichen Begegnung.

Key Facts

  • Die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 regelt die Nutzung digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in der betrieblichen Betreuung neu. Im Interview erklärt Silke Kretzschmar, Vorsitzende des Berufsverbands selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte, wie der Einsatz digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien im Alltag aussieht

Frau Kretzschmar, wie sieht der konkrete Einsatz von digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien in der betrieblichen Betreuung heute aus?

Silke Kretzschmar: In der heutigen betrieblichen Betreuung prägen digitale Informations- und Kommunikationstechnologien die tägliche Praxis der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte. Der Einsatz dieser Technologien erfolgt situationsabhängig. Dieser Einsatz erleichtert manches in der Betreuung der Betriebe, da man flexibler und schneller auf Anfragen reagieren kann. Gerade Protokolle und Berichte von Behörden lassen sich per Video deutlich einfacher besprechen als ausschließlich am Telefon.

Man muss jedoch unterscheiden zwischen Tätigkeiten mit Unternehmensbezug – wie der Beratung des Unternehmers oder der Unternehmerin oder der Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss (ASA) – und solchen mit persönlichem Bezug zu den Beschäftigten, etwa Beratung, Vorsorge und Untersuchung. Die betriebsärztliche Nutzung von IKT umfasst Telekonsultation, Telediagnostik, Telemonitoring und Telekonsil. Hier sprechen wir über die Telemedizin.

Etliche betriebliche Beratungen konnte ich inzwischen per Videosprechstunde durchführen, was Unternehmerinnen und Unternehmern eine ortsunabhängige und flexible Beratung ermöglicht. Die wichtigsten Themen sind die Auswertung von Begehungsprotokollen der Gewerbeaufsicht oder der Berufsgenossenschaft, das gemeinsame Bearbeiten von Formularen, beispielsweise zum Mutterschutz, sowie das Überarbeiten von Unterlagen zur Gefährdungsbeurteilung und die Vorbesprechung geplanter Besuche vor Ort. Die Betriebe profitieren erheblich davon, denn digitale Treffen reduzieren den administrativen Aufwand und verbessern die Erreichbarkeit der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte.

Wichtig ist jedoch – wie auch die DGUV Vorschrift 2 betont –, dass mir als Fachärztin für Arbeitsmedizin der Betrieb bekannt ist. Ich betreue zudem Unternehmen, die ich bereits seit 2003 begleite, und fahre auch weiterhin sehr gerne dorthin, um mir vor Ort ein Bild zu machen. Grundsätzlich halte ich es für sehr wichtig, mir regelmäßig persönlich einen Eindruck von der betrieblichen Situation zu verschaffen. Der Einsatz von IKT gelingt auch besser, wenn man den Betrieb schon länger kennt.

Welche Aufgaben lassen sich sinnvoll digital erledigen, welche erfordern zwingend Präsenz?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten – es hängt stets von der konkreten Situation ab. Manche Probleme lassen sich sehr gut telefonisch mit Unternehmerinnen und Unternehmern klären, und Sitzungen mit ihnen sowie mit Fachkräften für Arbeitssicherheit führe ich gerne digital durch. Das geht schneller, ist ortsunabhängig und erleichtert die Abstimmung erheblich. Auch eine kurze Beratung von Unternehmern kann in einigen Fällen sinnvoll über digitale Plattformen organisiert werden.

Dennoch bleibt die persönliche Beratung vor Ort unverzichtbar. Gerade die arbeitsmedizinische Vorsorge der Beschäftigten, die Gespräche mit ihnen sowie die direkte Beratung der Unternehmerinnen und Unternehmer leben von der persönlichen Begegnung und dem unmittelbaren Eindruck der betrieblichen Situation. Die Wertschätzung dieser Form der Betreuung darf nicht verloren gehen, sondern muss gepflegt werden. Digitale Lösungen sind eine wertvolle Ergänzung, sie erweitern unsere Möglichkeiten und machen vieles effizienter – ersetzen können sie die persönliche Präsenz jedoch nicht.

Welche Chancen bieten Ihnen IKT insbesondere in der KKU-Betreuung?

Für selbstständige Betriebsärztinnen und Betriebsärzte gilt vor allem: Alles, was mit einem Smartphone möglich ist, kann genutzt werden – vorausgesetzt, die Verbindung ist stabil und sicher. Dazu gehört beispielsweise die Beurteilung von Hautveränderungen. Häufig haben Mitarbeitende diese bereits dokumentiert und stellen entsprechende Fotos zur Verfügung. Auch Defekte an Schutzausrüstungen können schnell per Video besprochen werden, und eine erste Beratung dazu kann erfolgen. Auf diese Weise entsteht ein klarer Plan, in welche Richtung die weitere Recherche gehen sollte, falls zusätzliche Informationen erforderlich sind. Wichtig ist jedoch zu verstehen, dass Untersuchungen, die aufwendige medizinische Geräte erfordern, insbesondere in Klein- und Kleinstbetrieben kaum realisierbar sind. Vor Ort fehlt meist der Platz, und die Geräte sind für den Außendienst zu sperrig. Alle Aufgaben hingegen, die telemedizinisch durch Videoaufnahmen oder Smartphone-Bilder unterstützt werden können, stellen einen erheblichen Gewinn dar.

Weiterführende Lektüre

Der Leitfaden für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte zur Telemedizin (DGUV Information 250-012) informiert über den Einsatz von Telemedizin als Ergänzung zur klassischen arbeitsmedizinischen Betreuung. Er richtet sich an alle Akteurinnen und Akteure der betrieblichen Betreuung, insbesondere an Unternehmerinnen und Unternehmer sowie an die betreuenden Betriebsärztinnen und Betriebsärzte.

https://publikationen.dguv.de
> Webcode: p250012

Welche neuen digitalen Instrumente möchten Sie in der Betriebsmedizin künftig verstärkt nutzen?

Ich habe keinen Wunsch nach einem speziellen digitalen Instrument. Ich bin überzeugt, dass digitale Informations- und Kommunikationstechnologien künftig noch intensiver genutzt werden. Allerdings steht derzeit nicht überall in Deutschland
die erforderliche Infrastruktur zur Verfügung. In einigen ländlichen Regionen bestehen nach wie vor Funklöcher, sodass der Einsatz digitaler Technologien dort nicht infrage kommt – selbst wenn die betrieblichen Verhältnisse bekannt sind. Zudem soll die einrichtungsübergreifende Kommunikationsinfrastruktur, die sogenannte Telematikinfrastruktur (TI), funktionsfähiger werden. Auch ein Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) soll möglich sein. Dies hat bei mir bislang jedoch nicht funktioniert, obwohl ich alle notwendigen Schritte unternommen habe. Ein stabiles und leistungsfähiges Netz ist selbstverständlich Voraussetzung für den Einsatz moderner Kommunikationsstrukturen, ebenso die Kompatibilität der einzelnen Komponenten. Die Anbindung an die TI ist für Arbeits- und Betriebsmediziner eine Herausforderung und bisher nicht zufriedenstellend gelöst. Hier besteht noch erheblicher Verbesserungsbedarf.

Silke Kretzschmar,
Vorsitzende des Berufsverbands selbständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte
Foto: privat

Vielen Dank für das Gespräch, Frau Ketzschmar.

Das Interview führte Dr. Ljuba Günther[1].

Grundsätze für den Einsatz von IKT (DGUV Vorschrift 2)

Die betriebsärztliche Betreuung muss grundsätzlich in Präsenz erbracht werden. IKT kann eingesetzt werden, um betriebsärztliche Leistungen zu erbringen, wenn die drei folgenden Grundsätze beachtet werden:
A. Die betrieblichen Verhältnisse sind bekannt.
B. Die Leistungen werden persönlich erbracht.
C. Es bestehen keine Sachgründe, die eine Präsenz im Betrieb erforderlich machen.

Der Umfang des IKT-Einsatzes in der betriebsärztlichen Betreuung hängt von der Betreuungsform des betreffenden Betriebs ab:
A. In regelbetreuten Betrieben nach Anlage 1 und 2 der DGUV Vorschrift 2 ist die IKT-Nutzung bis zu einem Drittel der Leistungen möglich, wenn der Betrieb durch eine Erstbegehung bekannt ist und die jeweils notwendigen Voraussetzungen für den IKT-Einsatz vorhanden sind. In den trägerspezifischen Fassungen können zudem ergänzende Regelungen formuliert werden, die eine Ausweitung des IKT-Einsatzes bis zu einem Umfang von 50 Prozent der Gesamtleistungen ermöglichen.
B. In alternativ betreuten Betrieben nach Anlage 3 und 4 der DGUV Vorschrift 2 entscheidet der Unternehmer auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung über Art und Umfang der IKT-Nutzung für die betriebsärztliche Betreuung.

Fußnoten

  1. Dieses Interview wurde ursprünglich im März 2026 in der Fachzeitschrift „sicher ist sicher“ veröffentlicht und erscheint hier in leicht angepasster Form erneut.

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