Vor knapp zehn Jahren wurde die BK-Nr. 5103 „Hautkrebs durch UV-Strahlung“ eingeführt. Damit ist sie längst im Berufskrankheitengeschehen etabliert. Umso mehr, weil die Zahlen der Meldungen und Anerkennungen seitdem unverändert hoch sind. Für die Prävention sind immer noch viele Fragestellungen offen, die die Forschung weiterhin beschäftigen.
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