Durch COVID-19 hat sich Arbeit in die eigenen vier Wände verlagert und dürfte in vielen Bereichen zum „New Normal“ werden. Die rechtlichen Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung, des Arbeits-, Daten- und Gesundheitsschutzes im Homeoffice sind nicht immer klar ersichtlich. Dieser Beitrag beleuchtet die aktuellen Herausforderungen insbesondere für die Tätigkeit der Beschäftigten im Homeoffice und welche Pflichten den Arbeitgeber und die Arbeitgeberin treffen.
Recht
Deutschland hinkt im internationalen Vergleich bei der Digitalisierung deutlich hinterher. Das zeigt sich gerade auch in dem Verständnis, das manchen gesetzgeberischen Vorschlägen zu neuen digitalen Arbeitsformen zugrunde liegt. Ein aktuelles Beispiel ist die Diskussion um ein Recht auf Homeoffice und die Ankündigung des Bundesarbeitsministers, ein solches einführen zu wollen.
Um die Folgen der pandemischen Ausbreitung zu begrenzen, ermöglichten in der Coronakrise immer mehr Unternehmen ihren Beschäftigten mobiles Arbeiten oder die Ausübung der Tätigkeit im Homeoffice. Durch diese Veränderungen ist der Gesetzgeber gefordert, die bestehenden Regelungen im Arbeits-, Sozial- und hier besonders im Unfallversicherungsrecht an die moderne Arbeitswelt anzupassen.
Das Amtsgericht Aichach stärkt mit einem Urteil zur subjektbezogenen Schadensbetrachung Unfallversicherungsträger, die im Regressverfahren die Erstattung der ärztlichen Behandlungskosten von den zuständigen Haftpflichtversicherern einfordern.
Die Sicherung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen entlang globaler Lieferketten ist ein Kernthema der deutschen EU-Ratspräsidentschaft. Ziel ist ein neuer EU-Aktionsplan, der Menschenrechte, soziale und ökologische Standards sowie Lehren aus der COVID-19-Krise berücksichtigt.
Neben der notwendigen Handlungstendenz der Versicherten „ist nicht zusätzlich … einschränkend zu fordern, dass der Weg zum Ort der Tätigkeit, den der Versicherte nicht von seinem Lebensmittelpunkt … aus angetreten hat, unter Berücksichtigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalles in einem angemessenen Verhältnis zu dem üblichen Weg zwischen dem häuslichen Bereich und dem Ort der Tätigkeit steht“.
Die Corona-Pandemie hat auf Bundes- und Länderebene zu neuen Gesetzen und Rechtsverordnungen sowie darauf gestützter konkreter Einzelmaßnahmen geführt, mit denen nicht jeder einverstanden war. Die Gerichte wurden angerufen, um über die Rechtmäßigkeit der Gesetze, Rechtsverordnungen und Einzelmaßnahmen zu entscheiden. Ein Überblick.
Der Beitrag behandelt die Möglichkeiten des Einsatzes moderner Kommunikationstechnologien im Rahmen der Geschäftsführung von Personalräten nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) unter Berücksichtigung der Gesetzesanpassungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie.
Homeoffice und Vertrauensarbeitszeit können ohne Prävention ein Risiko für die Gesundheit sein. Durch individuell passende Gestaltung der Arbeitsumgebung und Arbeitszeit sowie die Förderung der Sicherheits- und Gesundheitskompetenz können sie aber auch vielfältige Vorteile für Beschäftigte und Betriebe bieten – auch über die Corona-Pandemie hinaus.