Die Ausbildung der Aufsichtspersonen: Ein verzahntes Ausbildungssystem
Die Ausbildung von Aufsichtspersonen ist ein Zusammenspiel zwischen den Unfallversicherungsträgern und der DGUV. Die Basis hierfür bilden ein einheitliches Kompetenzprofil sowie effektive Methoden, um das Ziel motiviert und vollständig zu erreichen. Die Ausbildungskoordination sorgt für die Verzahnung dieser Ausbildung.
Key Facts
- Die Ausbildung einer Aufsichtsperson dauert etwa zwei Jahre.
- Sie besteht aus trägerübergreifenden und trägerspezifischen Inhalten, die eng miteinander abgestimmt und verzahnt werden.
- Hospitationen und Wahlpflichtseminare bei anderen Unfallversicherungsträgern fördern Fachkompetenz, Netzwerkbildung und branchenübergreifendes Verständnis.
Die zweijährige Ausbildung von Aufsichtspersonen (AP) verläuft nach systematischen, qualitätsgesicherten Kriterien mit sowohl trägerspezifischen als auch trägerübergreifenden Bestandteilen (siehe Abbildung 1). Die Abstimmung zu Struktur und Inhalt der Ausbildung erfolgt im Ausschuss für Aus- und Weiterbildung, einem Präventionsgremium der DGUV. Mitglieder sind unter anderem Ausbildungskoordinatorinnen und -koordinatoren der Unfallversicherungsträger (UV-Träger). Sie sorgen dafür, dass die Ausbildung kontinuierlich evaluiert, aktualisiert und angepasst wird.
Die trägerübergreifende Ausbildung von Aufsichtspersonen
Die trägerübergreifende AP-Ausbildung liefert das theoretische Rüstzeug der Aufsichtsperson in Vorbereitung (AP i.V.), welches beim ausbildenden UV-Träger branchenspezifisch erweitert und praktisch eingeübt wird. An der DGUV Akademie (vormals Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung – IAG) erwirbt die AP i.V. das trägerübergreifende Wissen mit einem großen Teil der wesentlichen theoretischen Inhalte, die für alle AP i.V. relevant sind – wie zum Beispiel ein Verständnis vom System der gesetzlichen Unfallversicherung, von den Grundlagen des Arbeitsschutzes, seinen Akteurinnen und Akteuren und deren Zusammenarbeit sowie den Gefährdungen, die es zu vermeiden oder zu verringern gilt, und den besonderen Rechtsbefugnissen einer AP und ihrer Rolle bei der Überwachung und Beratung der Betriebe.
Die Verzahnung mit den trägerspezifischen Inhalten
Die trägerinterne Ausbildung enthält die breite fachliche Themenpalette der versicherten Betriebe des UV-Trägers mit dem Ziel, dort künftig sowohl beraten als auch überwachen zu können. Neben der sehr wichtigen Fachkompetenz steht dabei auch die Entwicklung von sozialen, methodischen undpersönlichen Kompetenzen im Fokus. Ihr erworbenes Können zeigt die AP da, wo es darauf ankommt: in der Praxis der Beratungs- und Überwachungstätigkeit sowie bei weiteren Präventionsleistungen wie zum Beispiel bei der Ermittlung von Unfallhergängen. Um den Theorie-Praxis-Transfer zu fördern, legen alle UV-Träger großen Wert auf zahlreiche Betriebsbesichtigungen während der Ausbildungszeit. Zur Vollständigkeit der Ausbildung gehört auch, die Praxis der Rehabilitation und Entschädigung im eigenen Haus kennenzulernen.
Für die Verzahnung von trägerübergreifender und trägerspezifischer Ausbildung ist die Ausbildungskoordination zuständig. Sie sorgt für die individuelle Anpassung der Ausbildungspläne für jede AP i.V. sowie für ihre Begleitung durch erfahrene Mentorinnen und Mentoren in den Häusern. Diese Vorgehensweise trägt zur gezielten individuellen Kompetenzentwicklung bei. Die AP i.V. wird mit ihrem bereits vorhandenen Wissen und ihren Erfahrungen abgeholt und passgenau gefördert.
Ziel ist es, eine Aufsichtsperson mit hohen vielfältigen Kompetenzen und Erfahrungen für die Praxis im Betrieb zu qualifizieren. Sie wird so für die Betriebe zur vertrauenswürdigen Partnerin für alle Fragen zu Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit.

Präventionsarbeit anderer UV-Träger: Einblick und Appell
Hospitationen und die Teilnahme an Fortbildungen bei anderen Unfallversicherungsträgern ermöglichen der AP den Blick über den Tellerrand und unterstützen den Aufbau wertvoller Netzwerke. Drei Wahlpflichtseminare erweitern die theoretischen und praktischen Kompetenzen der AP und sorgen dafür, dass die AP nicht nur die Gepflogenheiten des eigenen Hauses kennenlernt, sondern auch Abläufe und Strukturen anderer UV-Träger. Das dient der Möglichkeit, sich fachlich neue Themen zu erschließen, den geübten Blick der Kolleginnen und Kollegen anderer UV-Träger kennenzulernen sowie eine auch künftig gute Zusammenarbeit vorzubereiten.
Die Hospitationen und Wahlpflichtseminare sollten im zweiten Ausbildungsjahr stattfinden. Die gesammelten Erfahrungen der AP i.V. führen erst dann zu einem informativen und spannenden gegenseitigen Austausch der Aufsichtspersonen untereinander. Um ein möglichst großes branchenspezifisches Spektrum für den Pool der Wahlpflichtseminare anbieten zu können, ist es wichtig, dass jeder UV-Träger hierzu seinen solidarischen Beitrag leistet und ein attraktives Angebot bereitstellt, auch um Engpässe im Verlauf der Ausbildung zu reduzieren.