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Ausgabe 11/2025

Berufliche Handlungskompetenzen und Blended Learning zukunftsfähig gedacht

Die Konferenz der Geschäftsführerinnen- und Geschäftsführer der gesetzlichen Unfallversicherung hat sich im Jahr 2022 für eine Ein-­Campus-Lösung und damit für einen verstetigten Digitalisierungsanteil im Bachelor­studiengang Sozialversicherung ausgesprochen. ­Dieser ­Beitrag beschreibt die daraus resultierenden Entwicklungsprozesse.

Key Facts

  • An der Hochschule der ­Gesetzlichen Unfall­versicherung wurde für die zukünftige Zentralisierung mit einer Ein-Campus-­Hochschule das Curriculum für den ­dualen Bachelor­studiengang Sozialversicherung novelliert
  • Nach drei Jahren kooperativer Bildungsgangentwicklung geht das novellierte Bildungsangebot 2026 an den Start
  • Das Studium ist auf die ­Förderung beruflicher Handlungskompetenz ­ausgerichtet und wird als ­Blended Learning Format umgesetzt

Die Corona-Pandemie stellte Bildungsanbieter und Hoch­schulen 2020 bis 2022 vor die Herausforderung, Lehr- und Lern­settings innerhalb kürzester Zeit auf reine Onlineformate, ­Hybridformate (mit Zuschaltung von Teilnehmenden in den Präsenzraum oder Streaming über mehrere Räume) oder veränderte Präsenzformate (mit großen Abstandsregelungen) umzustellen. Innerhalb weniger Wochen wurden auch an der Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (HGU) Lehr­angebote, Prüfungen, Campusveranstaltungen sowie das Service­angebot für Studierende weitgehend digitalisiert[1].

Auf der Praxisseite des dualen Studiums – bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung – ist im „Post-Corona-Modus“ der Anteil derjenigen, die täglich im Homeoffice tätig waren, zwar statistisch gefallen, nimmt aber wie in der gesamten öffent­lichen Verwaltung nach wie vor als nicht mehr wegzudenkendes Remote-Arbeitssetting einen beträchtlichen Umfang ein[2]. Auch schreiten die Modernisierung und Digitalisierung von Leistungen, Prozessen und Infrastrukturen in den Verwaltungen voran. Es ist klar, dass Verwaltungsdigitalisierung und die sich wandelnden Aufgabenstrukturen unweigerlich ein ­anderes Kompetenzprofil der Mitarbeitenden erfordern. Im Fokus stehen die digital-technischen und sozialen Kompetenzen des Personals, hier insbesondere der Nachwuchskräfte. Die Entwicklung entsprechender Kompetenz­profile kann nur im Zusammenspiel von Hochschule und Unfall­versicherungs­träger gelingen, wodurch ebendiese Anforderungen Einzug in akademische Lehrpläne halten müssen[3].

Zum Jahresbeginn 2023 wurde seitens der HGU gemeinsam mit dem Ausschuss Personal und Bildung der Geschäftsführerinnen- und Geschäftsführerkonferenz der gesetzlichen Unfall­versicherung ein Projekt zur Novellierung des dualen Bachelor­studiengangs Sozialversicherung ins Leben gerufen. Ziel war es einerseits, den beschriebenen Veränderungsprozessen gerecht zu werden, aber auch andererseits die Erfahrungen aus der Zeit der Pandemie für die Gestaltung zukunftsgerichteter Lehr- und Lernformate weiterhin nutzbar zu machen. Dazu wurde das Bildungskonzept HGU2024plus unter Leitung eines eigenen Lenkungskreises initiiert, in dessen Rahmen unter anderem der duale Bachelor-Studiengang Sozialversicherung überarbeitet werden sollte. Den Ausgangspunkt des Projekts bildete eine im 1. Quartal 2023 durchgeführte Evaluation mit Expertinnen und Experten aus den Unfallversicherungsträgern (Führungskräfte verschiedener Fachbereiche, Hochschulbeauftragte, ­Absolventinnen und Absolventen 2–3 Jahre nach Abschluss sowie Praxisausbilderinnen und -ausbildern; N=401), in deren Rahmen folgende wesentliche Handlungserfordernisse identifiziert wurden:

  • Novellierung des modularen Aufbaus (Gewichtung der Sach- und Fachthemen, fachübergreifende Kompetenz­entwicklung),
  • Etablierung zeitgemäßer Lehr- und Lernformate (gezielte Steuerung von Präsenz- und Online-Lernangeboten sowie Beratungsangeboten und Betreuungsformaten; Hochschule als Ort sozialer Kontakte und persönlichen Wachstums),
  • Stärkung der Theorie-Praxis-Verzahnung (Optimierung von Wahlpflichtbereichen mit Blick auf eine Stärkung der beruflichen Handlungskompetenzen vor allem im dritten Studienjahr),
  • Weiterentwicklung der technischen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen (vor dem Hintergrund von Überlegungen zum Ausbau und zur Professionalisierung des Online-Lern­angebots und Weiterentwicklung digitaler Lehr- und Lernformate),
  • Regelmäßige Prüfung der Qualität der Lehre (Evaluations­konzept auf Modulebene, Identifizierung von Best-Practices, (Weiter-)Qualifizierung des hauptamtlichen Personals und der Lehrbeauftragten).

Partizipative Bildungsgangentwicklung

Es ist nicht immer leicht, der Hybridität von beruflicher Praxis und Wissenschaft in der Bildungsgangentwicklung Rechnung zu tragen. Im Rahmen des Projektes zur Curriculums-Entwicklung wurde dieser Anspruch mit einem partizipativen Entwicklungsprozess adressiert. Mit verschiedenen methodischen ­Zugängen wurde ein Bildungsprofil erarbeitet, das berufliche Handlungssystematiken respektive spätere Einsatzbereiche der Absolventinnen und Absolventen abbildet. Darüber hinaus gibt der Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse[4] einheitliche wissenschaftliche Standards vor, die für alle Hochschulen verbindlich sind. Das Bildungsprofil und der Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse bilden somit im Bachelor-Novellierungsprojekt die Grundlage für die Erarbeitung von Lernzielen und Lerninhalten.

Die Theorie-Praxis-Verzahnung und die Vorbereitung auf den Einsatz in komplexen beruflichen Handlungsfeldern der gehobenen Tätigkeiten bei den Unfallversicherungsträgern stehen im Mittelpunkt der Entwicklung des überarbeiteten dualen Bachelorstudiengangs. Ziel ist es, die berufsbezogene Praxis als ­Orientierung zu nutzen und die Lernziele und Studieninhalte danach auszurichten. Das Hochschulrahmengesetz nimmt dazu die Hochschulen in die Pflicht:

„Lehre und Studium sollen den Studenten auf ein berufliches Tätigkeitsfeld vorbereiten und ihm die dafür erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden dem jeweiligen Studiengang entsprechend so vermitteln, daß er zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit und zu verantwortlichem Handeln in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat befähigt wird.“ (§7 HRG)

Wirkungsvolle curriculare Grundkonzeptionen berücksichtigen neben Lerninhalten und didaktischen Prinzipien auch die Ab­stimmung zwischen den im Curriculum festgehaltenen Lern­zielen, der Umsetzung von Lehr- und Lernprozessen und lern­ziel­bezogenen Prüfungen[5]. Nach den Vorgaben der KMK[6] bilden Module die strukturierenden Elemente eines hochschulischen Curriculums. Die Vorgaben spiegeln formal-strukturelle Anforderungen wider, deren Präzisierung der inhaltlichen Ausgestaltung auf Ebene der Hochschule erfolgt. Zu den Besonder­heiten in der Hochschulbildung gehört, dass Ziele, Prozesse und Prüfungen im Verantwortungsbereich von Hoch­schul­lehrenden liegen, die Curricula zugleich entwickeln und anwenden.

Wenn, wie im Fall des Projektes HGU2024plus, die Träger­institutionen in die curriculare Arbeit einbezogen werden, stellt sich die Frage nach einer adäquaten Vorgehensweise. Dafür wurde ein mehrstufiges Verfahren (Abbildung 1) mit den Stufen Curriculums-, Studiengangs- und Hochschulentwicklung konzipiert und im Rahmen des Projektes über einen Zeitraum von 2,5 Jahren umgesetzt.

Gesamtprozess der Bildungsgangentwicklung für den dualen Bachelor Gesetzliche Unfallversicherung (eigene Darstellung)
Abbildung 1: Gesamtprozess der Bildungsgangentwicklung für den dualen Bachelor Gesetzliche Unfallversicherung (eigene Darstellung)

Zunächst konstituierten sich ein hochschulinternes Projektteam sowie eine übergreifende Projektgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus sieben Berufsgenossenschaften und zwei Unfallkassen. Weitere Fachvertreterinnen und Fachvertreter sowie Hochschulbeauftragte der Unfallversicherungsträger wurden über zusätzliche Facharbeitsgruppen in die konkrete Planung von Fachmodulen oder in der Arbeitsgruppe zur Praxis­phasen­gestaltung bei der Entwicklung eines neuen Praktikums­leit­fadens einbezogen. Neben dem Projektteam und der Projektgruppe arbeiteten vier thematische Facharbeitsgruppen und die Arbeitsgruppe zur Praxisphasengestaltung parallel in dem agilen Projektansatz. Über regelmäßige Aus­tausche im Lenkungskreis des Bildungskonzepts HGU2024plus fand die wiederkehrende Einbindung des GFK Ausschusses Personal und Bildung statt. Im Juni 2025 haben die Gremien der Hochschule (Fakultätsrat und Kuratorium) über die Einführung des novellierten Bildungsgangs 2026 entschieden. Nun stehen Umsetzungsvorbereitung und -planung und notwendige Schritte in der Hochschulentwicklung sowie die Akkreditierung des Studiengangs für das verbleibende Jahr 2025 auf der Agenda. Die Unfallversicherungsträger machen sich gleichzeitig auf den Weg, im Rahmen des Transfer- und Multiplikatorenkonzepts die neuen Praxisphasen ab 2026 gut vorzubereiten.

Mit dem dualen Bachelor-Studien­gang (B.A.) Gesetzliche Unfallversicherung – Recht, Reha­bilitation und Verwaltung soll das Studium langfristig eine zeitgemäße, passgenaue, grundständige Qualifizierung für die Nachwuchs­kräfte in gehobenen Tätigkeiten der Unfallver­sicherungsträger bieten.

Berufliche Handlungskompetenz im Zentrum

Mit dem dualen Bachelor-Studiengang (B.A.) Gesetzliche Unfallversicherung – Recht, Rehabilitation und Verwaltung (neuer Titel ab 2026) soll das Studium langfristig eine zeitgemäße, passgenaue, grundständige Qualifizierung für die Nachwuchskräfte in gehobenen Tätigkeiten der Unfallversicherungsträger bieten. Ausgangspunkte für die novellierte Gestaltung des Studien­gangs sind das Konzept der Kompetenzorientierung und das Profilmerkmal „dual“. Die Kompetenzorientierung stellt den Erwerb von Handlungskompetenz durch die Studierenden in den Mittelpunkt. Lernziele, Lehr-Lern-Formen und Prüfungen sind aufeinander bezogen und orientieren sich dabei an Anforderungen des zukünftigen beruflichen Handlungsfeldes. Die Vermittlung standardisierter Lerninhalte durch Lehrende wird ergänzt durch die individuelle Auseinandersetzung der Studierenden mit Anforderungen des zukünftigen beruflichen Handlungsfeldes. Den Hochschullehrenden kommt in diesem Rahmen neben der klassischen Fachwissensvermittlung die Rolle als Lernbegleitung zu, die ihre Expertise – gegebenenfalls unter Hinzuziehung von Expertinnen und Experten aus der Praxis – für die Lösung authentischer Herausforderungen in Lehr-Lern-Situationen verfügbar machen. Mit dem Profilmerkmal „dual“ ist die Forderung nach einer systematischen vertraglichen, inhaltlichen und organisatorischen Verzahnung der Lernorte Hochschule und Unfallversicherungsträger verbunden (§13 Abs. 7 Musterrechtsverordnung zum Studien­­akkreditierungs­­staats­vertrag). Während die vertragliche Verzahnung der Lernorte unverändert bleibt, wurden die inhaltliche und organisatorische Verzahnung überarbeitet.

Ein neues ganzheitliches Konzept der Schlüssel­kompetenz-Entwicklung anhand unfall­versicherungs­spezifischer Themen bildet ­eine über das gesamte Studium ver­laufende Ent­wicklung und Stärkung von Schlüssel­kom­petenzen ab.

Im 1. und 2. Studienjahr (1. bis 4. Semester) liegt der Schwerpunkt auf dem Erwerb fachbezogener, in Teilen interdiszipli­närer Kompetenzen in den Bereichen Recht, Medizin, ­Rehabilitation und Ökonomie. Das Wissen, das in den Fach­modulen der ersten beiden Studienjahre erworben wird, kann in den Praxisphasen, immer im Anschluss an die Hochschul-phasen, kontinuierlich mit dem berufspraktischen Handeln verknüpft werden.

Für das 3. Studienjahr wurde die inhaltliche und organisatorische Verzahnung durch die Einführung von hochschulseitig modular verankerten Begleitformaten während der Praxisphasen – mit dem Bezug zur gewählten Vertiefung – neu strukturiert. Lernerfolge aus den Praxisphasen werden durch erbrachte Prüfungsleistungen sichtbar gemacht. Die Verzahnung wird dadurch gefördert, dass die Studierenden komplexe Praxisfälle aus dem Arbeitsalltag einbringen und diese Sachverhalte auf Basis von praktischem Handlungswissen und wissenschaftlicher Erkenntnis diskutiert werden. In diesem 3. Studienjahr steht die Entwicklung reflektierter Handlungsfähigkeit in ­einem ausgewählten beruflichen Anforderungsbereich der ­gesetzlichen Unfallversicherung im Mittelpunkt. Die Anforderungsbereiche wurden durch eine Anforderungsanalyse auf Basis von einschlägigen Stellenbeschreibungen ergänzt und durch die Empfehlungen zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen der EU[7] erarbeitet. In den Vertiefungsmodulen ist eine Schwerpunktsetzung in folgenden beruflichen Anforderungsbereichen – im Optimalfall den späteren Einsatzbereich nach Abschluss des Studiums – möglich:

  • Leistungsbereiche der Träger – Schwerpunkt Arbeitsunfall
  • Leistungsbereiche der Träger – Schwerpunkt Berufs­krankheiten
  • Zuständigkeit und Beitrag
  • Recht und Regress
  • Operative und strategische ­Verwaltungssteuerung – Schwerpunkt Personalmanagement
  • Operative und strategische ­Verwaltungssteuerung – Schwerpunkt Finanz- und Organisationsmanagement

Um die Vertiefungsmodule eng mit der Praxisphase verzahnen zu können, sollen Studierende im dritten Studienjahr im passenden Fachbereich des Unfallversicherungsträgers eingesetzt werden. Neben den Vertiefungen können die Studierenden im 5. Semester zukünftig drei Wahlmodule belegen. Diese ermöglichen den Studierenden einen Einblick in weitere Themenfelder, die die Kernthemen der gesetzlichen Unfallversicherung erweitern oder über sie hinausgehen. Wahlmodule werden jährlich angepasst und fokussieren aktuelle, fachliche oder fachübergreifende Kompetenzen.

Zusätzlich dazu bildet ein neues ganzheitliches Konzept der Schlüsselkompetenz-Entwicklung anhand unfallversicherungsspezifischer Themen eine über das gesamte Studium verlaufende Entwicklung und Stärkung von Schlüsselkompetenzen ab. Hier erwerben Studierende insbesondere personale, methodische und digitale Kompetenzen, die für eine zukunftsgerichtete Beschäftigungsfähigkeit zentral sind[8] und auch als „Future Skills“[9] diskutiert werden. Aufgrund der Transformationsprozesse im Rahmen von Modernisierung und Digitalisierung von Leistungen, Prozessen und Infrastrukturen in den Verwaltungen, werden diese Kompetenzen immer elementarer um zukünftigen beruflichen Anforderungen gerecht zu werden.

Blended Learning als neue Organisationsform

Die geschilderten Veränderungen in Lern- und Arbeitsprozessen wirken sich auf Anforderungen in der Arbeitswelt und ­Ansprüche an ebendiese Lern- und Arbeitsprozesse aus. Um diesen Veränderungen zu begegnen, wird das Bachelor-Studium zukünftig als Blended Learning-Format angeboten. In einem wiederkehrenden Ablaufmodell (siehe Abbildung 2) wechseln sich zukünftig Präsenz- und Onlinephasen in einem didaktisch gestalteten Verhältnis ab. Mit einem Onlineanteil von bis zu 50 Prozent und einer verstärkten Fokussierung auf selbstorganisierte Lernprozesse erfordert die Digitalisierung einerseits neue Herangehensweisen an das Lehren und Lernen. Für die Gestaltung von Lehr-Lern-Situationen bietet die Digitalisierung andererseits die Chance, eine größere Vielfalt von Lernorten (Hochschule, Betrieb, digitaler Raum), Lern­formaten (Vorlesung, Übungen, Seminar-Gruppen, Projekt­arbeiten, Fallstudien und Planspiele) und Zugängen zu Lern­materialien (bspw. Vorträge, Bücher, Videos, Lernmodule) zu gestalten. In zunehmend heterogenen Studierendengruppen ermöglicht dies gleichzeitig eine stärker individualisierte Unterstützung der Lernprozesse. Über die Nutzung der Ilias-Lernplattform stellt die HGU den zeit- und ortsunabhängigen Zugang zu Lernmaterialien sicher. Das Angebot digitaler Lehr-Lern-Ressourcen wird kontinuierlich weiterentwickelt und ausgebaut. Durch eine fortschreitende Digitalisierung der Lehr-Lern-Angebote sind auch die veränderten Studienbedingungen an der HGU – mit einer Standortkonzentration an einem Standort am Campus Bad Hersfeld – zu bewältigen.

Ablaufmodell der Semester 1-4, je 14 Wochen mit 4 Präsenz- und 3 Online-Phasen
Abbildung 2: Ablaufmodell der Semester 1-4, je 14 Wochen mit 4 Präsenz- und 3 Online-Phasen | Quelle: DGUV

Fazit und Ausblick

Das vollständig überarbeitete Curriculum des dualen Bachelor-Studiengangs (B.A.) Gesetzliche Unfallversicherung – Recht, Rehabilitation und Verwaltung startet im Oktober 2026 (vorbehaltlich der Akkreditierung durch den Akkreditierungsrat). Es stellt einen wichtigen Schritt zur Sicherstellung einer praxis­orientierten, zukunftsfähigen und qualitativ hochwertigen Qualifizierung der Nachwuchskräfte der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung dar. Es trägt insbesondere deren Anforderungen nach einer stärkeren Verzahnung von Theorie und Praxis, zeitgemäß hochschulisch zu verankernder Förderung von Schlüsselkompetenzen (aktuell insbesondere die Auswirkungen von KI-Entwicklungen auf Lehren und Prüfen) sowie einer Verbesserung der Lehrqualität Rechnung.

Aktuell entwickeln das Projektteam und die Projektgruppe ein Transfer- und Multiplikatoren-Konzept für den neuen Bildungsgang, um die Umsetzung des Praktikumleitfadens und der ­dortigen Mindeststandards in den Unfallversicherungsträgern zu unterstützen. Darüber hinaus wird das Studienangebot durch die didaktische (Weiter-)Qualifizierung des Lehrpersonals ­und ein umfassendes Beratungs- und Betreuungskonzept weiterentwickelt.

Die enge Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Unfall­versicherungsträgern bietet große Chancen für eine praxisnahe sowie bedarfsorientierte Qualifizierung und bildet einen elementaren Attraktivitätsbaustein bei der Gewinnung von Nachwuchskräften für die gesetzliche Unfallversicherung.

Fußnoten

  1. Winde, M. et al: Hochschulen, Corona und jetzt? Wie Hochschulen vom Krisenmodus zu neuen Lehrstrategien für die digitale Welt gelangen. Future Skills Diskussionspapier 4, 2020. Stifterverband Bildung. Wissenschaft. Innovation. Online: | https://www.stifterverband.org/medien/hochschulen-corona-und-jetzt

  2. Goebel, J. et al.: Homeoffice auch nach Ende der Pandemiemaßnahmen weit verbreitet. DIW Wochenbericht 43, 2024, 91. Jg., Nr. 43, S. 667-674. DOI: (abgerufen am 22.08.2025). | https://doi.org/10.18723/diw_wb:2024-43-1

  3. Prognos AG: Halbzeit. Deutschland auf dem Weg zur digitalen Verwaltung – eine Zwischenbilanz. TRENDreport „Digitaler Staat“, 2024, S. 12. Online: (abgerufen am 22.08.2025). | https://www.prognos.com/sites/default/files/2024-03/Trendreport2024_20240228bd_web.pdf

  4. Kultusministerkonferenz (KMK): Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse, 2017. Online: (abgerufen am 22.08.2025). | https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2017/2017_02_16-Qualifikationsrahmen.pdf

  5. Vgl.: Gössling, B.; Luft, B. E. (2019). Handlungsorientierungen von Hochschul-lehrenden im Umgang mit der Entwicklung lernergebnisbasierter Curricula. Zeitschrift für Hochschulentwicklung, 2019, 14. Jg., Nr. 1, S. 57-78. (abgerufen am 22.08.2025). | https://www.zfhe.at/index.php/zfhe/article/view/1200/857

  6. Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK): Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.09.2000, i. d. F. vom 22.10.2004) (abgerufen am 22.08.2025). | https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2000/2000_09_15-Leistungspunktsysteme-Modularisierung.pdf

  7. European Commission: Directorate-General for Education, Youth, Sport and Culture, Key competences for lifelong learning, 2019. DOI: (abgerufen am 22.08.2025). | https://data.europa.eu/doi/10.2766/569540

  8. Vgl.: Schaeper, H.; Wolter, A.: Hochschule und Arbeitsmarkt im Bologna-Prozess. Der Stellenwert von „Employability“ und Schlüsselkompetenzen. Zeitschrift für Erziehungswissenschaft, 2008, 11. Jg., Nr. 4, S. 607-625. DOI: (abgerufen am 22.08.2025). | https://doi.org/10.1007/s11618-008-0054-y

  9. Ehlers, U.-D.; Eigbrecht, L.: Creating the University of the Future – A Global View on Future Skills and Future Higher Education, Wiesbaden 2024.

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