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Ausgabe 11/2025

Innovationen in der Aus- und Fortbildung sowie Campusgestaltung der HGU

Ohne die Ausbildung und Bindung junger Talente drohen langfristige Engpässe. Nachwuchskräftegewinnung ist nicht nur eine Reaktion auf den Fachkräftemangel, sondern ein strategisches Instrument zur Umsetzung der gesetzlichen Aufgaben in der gesetzlichen Unfallversicherung.

Key Facts

  • Die Investition in Aus- und Fortbildung ist eine stra­te­gische Notwendigkeit für die gesetzliche Unfall­versicherung
  • Die geplante Neuordnung von Berufsausbildungen ist eine zentrale Maßnahme zur Sicherung der Durchlässigkeit von Bildungsgängen und der Fachkräftebasis
  • Mit rund 30 Prozent mehr Kapazität wird der Campus künftig alle Bildungsgänge der Hochschule der DGUV (HGU) an einem Standort vereinen

Die gesetzliche Unfallversicherung (UV) steht vor tiefgreifenden demografischen und strukturellen Herausforderungen. Der Fachkräftemangel, der sich durch den Renteneintritt ­geburtenstarker Jahrgänge verschärft, trifft auch die Sozial­leistungsträger der gesetzlichen Unfallversicherung. Um ihre gesetzlichen Aufgaben, Prävention, Rehabilitation und Entschädigung, weiterhin effizient und versichertennah erfüllen zu können, ist die gezielte Gewinnung und Qualifizierung von Nachwuchskräften, hier Fachkräften, unerlässlich. Damit der Bedarf an Fachkräften gedeckt werden kann, muss die Unfallversicherung gezielt in die Aus- und Fortbildung investieren. Dazu gehört insbesondere die Qualifizierung eigener Beschäftigter durch staatlich anerkannte Fortbildungen, wie etwa ­einen Fachwirt UV, sowie die Gestaltung einer modernen Ausbildung, die sich an den Anforderungen des digitalen und technologischen Wandels orientiert. Dies erfordert neue Kompetenzprofile und damit qualifizierte Fachkräfte. Die gesetzliche Unfallversicherung ist nicht nur für die Absicherung von Arbeitsunfällen zuständig, sondern spielt auch eine zentrale Rolle bei der Prävention, Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben.[1] Diese Aufgaben erfordern gut ausgebildetes Personal mit rechtlichem, sozialem und digitalem Know-how.

Auszubildende im Beruf des/der Sozialversicherungsfachan­gestellten sichern nicht nur den Wissenstransfer, sondern bringen auch frische Perspektiven und digitale Kompetenzen mit, die für die Modernisierung der Verwaltung unverzichtbar sind. Die Komplexität des Sozialrechts erfordert eine fundierte ­Ausbildung, die nur durch frühzeitige Nachwuchsförderung gewährleistet werden kann. Zudem stärkt eine aktive Ausbildungskultur die Arbeitgeberattraktivität der Unfallversicherungsträger (UVT) im Wettbewerb um Talente. Sie signalisiert Verlässlichkeit, Entwicklungsperspektiven und gesellschaftliche Relevanz. Dies sind zentrale Faktoren für junge Menschen bei der Berufswahl. Die Investition in Ausbildung ist somit nicht nur eine strategische Notwendigkeit, sondern auch ein Beitrag zur langfristigen Sicherung der sozialen Sicherungssysteme.

Laut dem Fachkräftemonitoring des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wird der Arbeitsmarkt zunehmend durch den demografischen Wandel geprägt. Die Zahl der Erwerbspersonen sinkt trotz Zuwanderung und höherer Erwerbsbeteiligung. Besonders betroffen sind Berufe mit mittlerem Qualifikationsniveau, also typischerweise Ausbildungsberufe wie Sozialversicherungsfachangestellte.[2] Nach der Erhebung des BMAS gehen rund 4,7 Millionen Erwerbstätige in den Jahren 2024 bis 2028 in den Ruhestand. Aufgrund des wirtschaftlichen Strukturwandels müssen zwar nicht alle Stellen neu besetzt werden, es wird aber damit gerechnet, dass in den kommenden fünf Jahren rund 2,09 Millionen Arbeitsplätze für Fachkräfte zu besetzen sein werden.

Mit der Schließung des Dienstordnungsrechts in der gesetzlichen Unfallversicherung zum 1.1.2023[3] werden für die Beschäftigten der UVT Bildungsgänge interessant, die auch ohne Studium einen staatlich anerkannten Abschluss bieten, so zum Beispiel die Berufsausbildung und ein staatlich anerkannter Fachwirt. Somit bedarf es für die Weiterentwicklung und Qualifizierung junger Fachkräfte zielgerichteter und moderner Angebote in der Aus- und Fortbildung in der gesetzlichen Unfallversicherung.

Neu zu besetzende Arbeitsplätze nach Anforderungsniveaus und Neuangebot nach Qualifikationsniveaus, Veränderung in den Jahren 2024 bis 2028 in Tausend Personen
Abbildung 1: Neu zu besetzende Arbeitsplätze nach Anforderungsniveaus und Neuangebot nach Qualifikationsniveaus, Veränderung in den Jahren 2024 bis 2028 in Tausend Personen | Quelle: QuBe-Projekt, 8. Welle, entnommen aus: BiBB, IAB, GWS, 2024, Fachkräftemonitoring für das BMAS, Mittelfristprognose 2024, Abb. 12, S. 41.

Geplante Neuordnung von Ausbildungen

Die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Sozialversicherungsfachangestellten (SVFAngAusbV) vom 18. Dezember 1996[4] wurde vom BMAS auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) erlassen. Ziel war es, die Berufsausbildung im Bereich der Sozialversicherung zu modernisieren und an die veränderten Anforderungen der Praxis anzupassen. Die ­Verordnung trat am 1. August 1997 in Kraft und ersetzte die vor­herige Ausbildungsordnung aus dem Jahr 1977. Sie gilt für die Berufsausbildung in der Sozialversicherung in den Fachrichtungen: Gesetzliche Krankenversicherung, Gesetzliche ­Un­fall­versicherung, Gesetzliche Rentenversicherung, Knappschaft­liche Sozialversicherung und Sozialversicherung für Land­wirtschaft, Forsten und Gartenbau. Die Ausbildung dauert drei Jahre und erfolgt im dualen System, im Ausbildungsbetrieb (UVT), in der Berufsschule sowie in der Überbetrieblichen Ausbildung (ÜBA) am Campus der HGU in Hennef. Die Verordnung legt zum Beispiel die Mindestinhalte der Ausbildung wie Versicherungsverhältnisse, Leistungen und Beitragsrecht, die Zwischen- und Abschlussprüfungen mit schriftlichen und mündlichen Anteilen, die Pflicht zur Führung eines Berichtshefts sowie die Erstellung eines Ausbildungsplans durch den Ausbildungsbetrieb fest. Die Prüfungen sind praxisnah gestaltet und umfassen die Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes sowie die Abschlussprüfung mit schriftlichen Prüfungen und der mündlichen Prüfung in Form eines Prüfungsgesprächs.

Nach fast 30 Jahren scheint eine Überarbeitung der SVFAng­AusbV geboten, weil sich seitdem sowohl die rechtlichen, technologischen sowie gesellschaftlichen Rahmenbedingungen als auch die Anforderungen an die berufliche Praxis in der Sozialversicherung stark verändert haben. Themen wie Digitalisierung, Datenschutz, neue Arbeitsmethoden wie projektorientiertes Arbeiten und moderne Kommunikationsformen sind heute zentral, aber in der alten Verordnung kaum oder gar nicht berücksichtigt. Die Tätigkeiten von Sozialversicherungsfachangestellten haben sich durch technische Entwicklungen und neue gesetzliche Vorgaben stark gewandelt. Mit der Entwicklung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) entstanden grundlegende Veränderungen bei der Gestaltung von Ausbildungsordnungen. Die Zielstellung der Berufsausbildung, gemäß des novellierten Berufsbildungsgesetzes (BBiG), sind die Erlangung der beruflichen Handlungsfähigkeit und der dafür erforderlichen Kompetenzen.[5]

Die Ausbildung muss diesen veränderten Anforderungen gerecht werden, etwa durch die stärkere Einbindung digitaler Kompetenzen, neuer Kommunikationsformen sowie Mehr­sprachigkeit zur Kommunikation mit Versicherten und Mitgliedsunternehmen sowie der selbständigen Lösung komplexerer rechtlicher Sachverhalte im Sozialversicherungsrecht. Die Ausbildungsordnung sollte an das moderne Berufsbildungssystem angepasst werden, insbesondere im Hinblick auf kompetenzorientierte Ausbildungsinhalte, lernfeldorientierte Lehrpläne und eine stärkere Verzahnung von Theorie und Praxis. Eine modernisierte Ausbildungsordnung kann die Attraktivität des Berufs steigern und die Vergleichbarkeit mit anderen kaufmännischen Berufen verbessern, zum Beispiel mit dem Berufsbild Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement. Dies ist wichtig, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und junge Menschen für die Ausbildung zu gewinnen.

Das BMAS hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Jahr 2022 beauftragt, eine Voruntersuchung zur Klärung des Neuordnungsbedarfs durchzuführen. Methodisch wurde dieses Projekt zur Datenerhebung mittels Literatur- und Dokumentenanalysen, einem qualitativen Untersuchungsansatz mit leitfadengestützten Experteninterviews sowie durch die Einrichtung eines beratenden Projektbeirates mit ausbildungserfahrenen Vertretungen der Sozialpartner, der Berufsschulen, der Arbeitgeber sowie Vertretern des BMAS durchgeführt. Die aus der Voruntersuchung gewonnenen Erkenntnisse sollen eine Entscheidungsgrundlage für die Sozialpartner (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände) liefern, um über das Ob und Wie einer Weiterentwicklung der Ausbildungsordnung entscheiden zu können.[6]

Die Vorunter­suchung wurde mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass eine Überarbeitung der SVFAngAusbV beiträgt, die Durchlässigkeit und Anschluss­möglichkeiten des Bildungsganges zu erleichtern.

Ein Neuordnungsverfahren soll eingeleitet werden, nachdem die Sozialpartner im Konsensverfahren Einigung erlangt haben. Dazu soll ein Neuordnungsausschuss mit Vertretern und Vertreterinnen der Sozialpartner, des BIBB, der zuständigen Ministerien und gegebenenfalls mit Lehrkräften der Berufsschulen gebildet werden. Dann folgt die Erarbeitung eines Entwurfs für die neue Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplanes. Der Entwurf wird mit den Bundesländern abgestimmt, im Bundesanzeiger veröffentlicht und nach Zustimmung durch das BMAS per Verordnung in Kraft gesetzt.

Die Voruntersuchung wurde Ende 2024 mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass eine Überarbeitung der SVFAngAusbV mit den inhaltlichen Ausrichtungen auf fachlich-soziale, methodische und digitale Kompetenzorientierung beiträgt, die Durchlässigkeit und Anschlussmöglichkeiten des Bildungsganges zu erleichtern. Dabei sollen beispielsweise das Strukturmodell sowie Alternativen im Hinblick auf die kompakte Zwischen- und Anschlussprüfung in Form einer gestreckten Abschlussprüfung überprüft werden. Somit könnte die bestehende Ausbildungsordnung formal und inhaltlich überarbeitet werden.

Neuentwicklung eines Fachwirtes

Die Entwicklung einer Fortbildungsverordnung für einen staatlich geprüften Fachwirt folgt einem strukturierten und konsensorientierten Verfahren, das auf Bundesebene geregelt ist. Fortbildungsordnungen der höherqualifizierenden Berufsbildung sollen es Beschäftigten ermöglichen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erweitern und beruflich aufzusteigen.[7] Die Fortbildungsprüfung umfasst zum Beispiel die Bezeichnung des Abschlusses wie „Geprüfter Fachwirt“, die Fortbildungsstufe (zum Beispiel DQR-Niveau 6), das Ziel, den Inhalt und die Anforderungen der Prüfung, die Zulassungsvoraussetzungen sowie das Prüfungsverfahren.

Die Initiative zur Neu- oder Weiterentwicklung einer Fortbildungsverordnung geht meist von den Sozialpartnern aus. Die Voraussetzung ist ein nachgewiesener Qualifikationsbedarf in der beruflichen Praxis. Mit dem Bildungskonzept 24+ der Hochschule der DGUV bildete sich eine Projektgruppe mit Vertretern und Vertreterinnen der Hochschule und den UVT, um ein Kompetenzprofil für einen neuen Fachwirt in der gesetzlichen Unfallversicherung mit den geforderten Anforderungen und beruflichen Kompetenzen auf dem DQR 6 Niveau zu entwerfen. Dies entspricht dem Abschluss des Bachelor Professional nach § 53 c BBiG. In der Fortbildungsprüfung wird festgestellt, ob der Prüfling in der Lage ist, Fach- und gegebenenfalls Führungsfunktionen zu übernehmen. Der Lernumfang soll mindestens 1.200 Stunden betragen.

Im Januar 2025 stellten die Sozialpartner, die UVT und die Geschäftsführung der DGUV einen Antrag mit einer detaillierten Darlegung des Qualifizierungsbedarfs beim zuständigen Bundesministerium BMBF, heute BMFTR, und dem BMAS für eine bundeseinheitliche Fortbildungsordnung nach § 53 BBiG und die Einleitung des Ordnungsverfahrens. Im Mai 2025 erfolgte durch das BMBF die Anhörung der Sozialpartner und der UVT. Das Ministerium hat danach das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) mit der Durchführung des Ordnungsverfahrens beauftragt. Das Ordnungsverfahren zur Erarbeitung des Entwurfs einer Fortbildungsordnung unter der Leitung des BIBB in Form eines Sachverständigenverfahrens wird voraussichtlich bis Ende 2026 über mehrere Sitzungen andauern. Dazu wird formal ein Fachbeirat einberufen, dem Vertreter aller Beteiligten angehören. An dem Verfahren sind neben dem BIBB die zuständigen Bundesministerien, die Spitzenorganisationen der Sozialpartner sowie die für den jeweiligen Beruf kompetenten Fachverbände und Fachgewerkschaften beteiligt. Die Sozialpartner benennen Sachverständige aus der betrieblichen Praxis und in der Regel jeweils einen Koordinator oder eine Koordinatorin.[8]

Zur Erreichung eines erfolgreichen und gemeinsamen Abschlusses des Ordnungsverfahrens ist wiederum der Konsens aller Beteiligten erforderlich. Moderiert wird dieser Prozess durch das BIBB. Ein Vorteil des Konsensprinzips besteht in der Akzeptanz der erarbeiteten Fortbildungsordnung bei der Umsetzung und Implementation in die Bildungs- und Fortbildungspraxis bei den UVT. Der Erlass der Fortbildungsordnung erfolgt durch das zuständige Bundesministerium im Einvernehmen mit dem zuständigen Fachministerium. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt die Fortbildungsordnung in Kraft.

Zukunft der Aus- und Fortbildung gestalten

Die geplante Neuordnung der Berufsausbildung zum/zur Sozialversicherungsfachangestellten (SVFAngAusbV) und die Entwicklung des staatlich geprüften Fachwirts in der gesetzlichen Unfallversicherung sind zentrale Maßnahmen zur Sicherung der Durchlässigkeit von Bildungsgängen und der Fachkräftebasis, insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und des demografischen Wandels. Die Kombination aus moderner Berufsausbildung und systematischer Fortbildung in Form eines staatlich anerkannten Fachwirtes ist entscheidend, um die Attraktivität der gesetzlichen Unfallversicherung als Arbeitgeber zu steigern, neue Karrierewege zu eröffnen um qualifizierte Fachkräfte – besonders im mittleren Qualifikationsniveau – zu entwickeln, die Bindung von Beschäftigten zu erhöhen und somit die Versorgungssicherheit im Sozialversicherungssystem langfristig zu gewährleisten. Damit diese wichtige Aufgabe umgesetzt werden kann, müssen auch die infrastrukturellen Rahmenbedingungen an der Hochschule in Bad Hersfeld mitwachsen.

Erweiterung des Campus in Bad Hersfeld

Die Hochschule baut ihren Campus in Bad Hersfeld weiter aus und entwickelt ihn in den nächsten Jahren zu einem modernen Bildungs-, Wohn- und Begegnungsort. Die Planungen für die Erweiterung der Infrastruktur sind in diesem Jahr gestartet, für die Umsetzung sind zwei Phasen vorgesehen. In der ersten Phase erfolgt eine Erweiterung der vorhandenen Kapazitäten durch ein Wohngebäude sowie einen neuen Wirtschafts- und Mensabereich. In der zweiten Phase werden durch die Erweiterung freiwerdende Flächen in dringend benötigte Lernräume umgebaut.

Die Campus­entwicklung in Bad Hersfeld ist mehr als bauliche Erweiterung und technische Auf­rüstung. Die Erweiterung ist ­ein wesentlicher Baustein der strategischen Ausrichtung der Hochschule.

Mit rund 30 Prozent mehr Kapazität wird der Campus künftig alle Bildungsgänge der HGU an einem Standort vereinen. Es entsteht ein zentraler Hochschulstandort, der hohe akademische Qualität mit moderner Infrastruktur und lebendigem Campusleben verbindet. Die Wohnmöglichkeiten wachsen von 181 auf 231 Zimmer. Die neu zu errichtenden Einzelzimmer bieten den Studierenden und Auszubildenden Rückzugsorte mit Blick ins Grüne und sind mit zeitgemäßer Technik ausgestattet. Gemeinschaftsküchen, Aufenthaltsbereiche und Begegnungszonen bilden die Basis für studentisches Miteinander und sollen den Austausch fördern.

Die Mensa wird erweitert und bietet auch zukünftig ein vielfältiges und frisch zubereitetes Verpflegungsangebot. Im Sommer laden Außenbereiche zum gemeinsamen Essen, Lernen und Begegnen ein. Geplant ist, die klassischen Mensaleistungen durch einen neuen Gastrobereich und Co-Working-Angebote zu ergänzen und damit zusätzliche Begegnungsorte für Pausen, Gruppenarbeiten und spontane Gespräche zu schaffen.

Im Rahmen des Blended-Learning-Konzepts erhalten die Seminarräume flexible Möblierung, so dass immer wieder neue Lernsituationen geschaffen werden können. Zeitgemäße Streamingtechnik, digitale Lernplattformen und hybride Unterrichtsformate ermöglichen individuelles und ortsunabhängiges Lernen.

Ergänzend zum Vorlesungsbetrieb kann der Campus weitere Nutzungsmöglichkeiten bieten: Veranstaltungen der Unfallversicherungsträger, Fachtrainings und Fortbildungen können die moderne Infrastruktur in vorlesungsfreien Zeiten nutzen. So entsteht ein Ort des kontinuierlichen Lernens und der interdisziplinären Vernetzung.

Ein multifunktionales Sportfeld schafft Raum für Freizeitaktivitäten. Fitnessgeräte und Gruppensportangebote sollen Bewegung und Ausgleich fördern. Das direkt am Campus angrenzende Waldgebiet lädt zu Spaziergängen, Joggingrunden und Ausgleich in der Natur ein. Im Gebäude stehen zusätzlich Tischkicker, Dartscheibe und Ruhezonen für Freizeit, Rückzug und gesellige Stunden zur Verfügung.

Die Campusentwicklung in Bad Hersfeld ist mehr als bauliche Erweiterung und technische Aufrüstung. Die Erweiterung ist ein wesentlicher Baustein der strategischen Ausrichtung der Hochschule. Für die Unfallversicherungsträger ist die HGU der wichtigste Partner für Studium, Aus- und Fortbildung sowie Forschung in Rehabilitation, Sozialversicherung und Verwaltung.

Fußnoten

  1. Weinert, K., Nethen-Samimy, M., & Ludwig, S. (06/2024). DGUV-Forum, S. 6. (DGUV-Forum, Hrsg.) (abgerufen am 25.7.2025) | https://forum.dguv.de/ausgabe/6-2024/artikel/erhalt-der-beschaeftigungsfaehigkeit-und-rolle-der-gesetzlichen-unfallversicherung

  2. BMAS, 2024, S. 40, (abgerufen am 24.7.2025) | https://www.publikationen-bundesregierung.de/pp-de/publikationssuche/fachkraeftemonitoring-bis-2028-2323438

  3. BGBl. I 2020, 1256 ff.

  4. BGBl. I 1996, 1975.

  5. BIBB, 2024, S. 6, (abgerufen am 23.7.2025) | https://res.bibb.de/vet-repository_783045

  6. BIBB, 2022, (abgerufen am 23.7.2025) | https://www.bibb.de/de/166571.php

  7. BIBB, 2023, (abgerufen am 28.7.2025) | https://www.bibb.de/dienst/publikationen/de/19197

  8. BIBB, 2023, (abgerufen am 28.7.2025) | https://www.bibb.de/dienst/publikationen/de/19197

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