Beiträge der Autorin/des Autors

Kampagnen

"Beherzt eingegriffen: Unfallversichert!" – Kampagne der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW)

Key Facts:
  • Menschen, die andere bei einem Angriff verteidigen oder schützen, Erste Hilfe bei Verunfallten leisten oder Ertrinkende retten, sind als Hilfeleistende nach § 2 SGB VII über die gesetzliche Unfallversicherung versichert
  • Mit einer breit angelegten Kampagne informierte die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) über die Rolle von Hilfeleistenden sowie deren Versicherungsschutz
  • Im Zentrum der Kampagne standen Informationen zum korrekten Verhalten in Notsituationen

"Sie sind die Ersten, die bei einem Unfall oder körperlichen Angriff zur Stelle sind: Menschen, die Erste Hilfe leisten oder beherzt eingreifen, um andere in einer Notsituation zu retten oder zu schützen." Mit diesem Satz startete die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) in eine Informationskampagne, die neben der wichtigen Rolle von Hilfeleistenden auch deren Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung in den Mittelpunkt stellte.