Menschen, die andere bei einem Angriff verteidigen oder schützen, Erste Hilfe bei Verunfallten leisten oder Ertrinkende retten, sind als Hilfeleistende nach § 2 SGB VII über die gesetzliche Unfallversicherung versichert
Mit einer breit angelegten Kampagne informierte die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) über die Rolle von Hilfeleistenden sowie deren Versicherungsschutz
Im Zentrum der Kampagne standen Informationen zum korrekten Verhalten in Notsituationen