Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund und Länder, bis zum 31. Dezember 2022 ihre Verwaltungsleistungen elektronisch anzubieten sowie ihre Verwaltungsportale miteinander zu einem Portalverbund zu verknüpfen
Auch die gesetzliche Unfallversicherung ist verpflichtet, das OZG umzusetzen
Mit dem Aufbau eines UV-Serviceportals schafft die gesetzliche Unfallversicherung einen einheitlichen und zentralen Zugang zu ihren digitalen Verwaltungsleistungen
Klare, verbindliche, individuelle Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber oder Arbeitgeberin und Beschäftigten helfen Rechtssicherheit im Homeoffice zu gewährleisten
Das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz gelten auch für Tätigkeiten im Homeoffice
Bei Einhaltung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber davon ausgehen, dass die Anforderungen aus den Verordnungen des Arbeitsschutzes erfüllt sind
Der Einsatz von Wearables generiert personenbezogene Daten, die dem Beschäftigtendatenschutz unterliegen
Das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Beschäftigten ist nur dann gewahrt, wenn dabei die betrieblichen Interessen und die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten zu einem sachgerechten Ausgleich gebracht werden
Die Verwendung von Wearables ist in der Regel unverhältnismäßig, wenn sie eine Rundumüberwachung der Beschäftigten ermöglicht
Wenn sich die Rahmenbedingungen von Arbeit ändern, dann sind auch staatliche Sicherungssysteme – hier die gesetzliche Unfallversicherung – angehalten, sich zu bewegen
Der Gesetzgeber kann durch die Gleichstellung von Homeoffice mit der traditionellen Arbeit im Unternehmen auch für eine Gleichstellung des Arbeitsunfallschutzes sorgen
Die aktuelle Pandemie, in der sich Homeoffice als effektives Mittel des „Social Distancing“ erweist, sollte unseren Blick in diese Richtung schärfen
Gemäß der Gewerbeordnung legen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in der Praxis fest, ob Beschäftigte ihre Arbeitsleistung im Betrieb oder auch mobil erbringen
Der aktuell diskutierte gesetzliche Anspruch auf Homeoffice wäre ein schwerwiegender Eingriff in die unternehmerische Freiheit und verfassungsrechtlich fragwürdig
Rechtliche Rahmenbedingungen, die auf die Eigenverantwortung von Unternehmen und Beschäftigten sowie gegenseitiges Vertrauen setzen, können mobiles Arbeiten fördern
Die staatlichen Corona-Maßnahmen unterliegen einer strengen verfassungsrechtlichen Prüfung
Der Einschätzungsspielraum der Behörden ist umso enger, je länger die Pandemie und die damit verbundenen Grundrechtseinschränkungen und -beschränkungen dauern
Je „detailverliebter“ die Einzelregelungen in Corona-Schutz-Verordnungen sind, umso wahrscheinlicher ist es, dass Gerichte bei einer inhaltlichen Prüfung Verstöße gegen rechtsstaatliche Grundsätze und verfassungsrechtlich verbürgte Grundrechte feststellen
Menschen, die andere bei einem Angriff verteidigen oder schützen, Erste Hilfe bei Verunfallten leisten oder Ertrinkende retten, sind als Hilfeleistende nach § 2 SGB VII über die gesetzliche Unfallversicherung versichert
Mit einer breit angelegten Kampagne informierte die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) über die Rolle von Hilfeleistenden sowie deren Versicherungsschutz
Im Zentrum der Kampagne standen Informationen zum korrekten Verhalten in Notsituationen
Das Arbeitsschutzkontrollgesetz soll die Überwachungs- und Beratungstätigkeit der Aufsichtsbehörden und die allgemeinen Arbeitsbedingungen verbessern
Für die Verbesserung des Arbeitsschutzes sind besonders die Einführung einer Mindestbesichtigungsquote und die Verpflichtung zum Datenaustausch zwischen Landesbehörden und Unfallversicherungsträgern wichtige Schritte
In Zukunft soll die proaktive Überwachung der Arbeitsschutzbehörden stimuliert werden, indem das Gefährdungspotenzial bei der Auswahl der zu besichtigenden Betriebe berücksichtigt wird