Jugendliche befinden sich in einer Entwicklungsphase, in der sie eine erhöhte Risikobereitschaft aufweisen und Gefahren nicht immer erkennen können beziehungsweise unterschätzen
Daher besteht für Jugendliche ein erhöhter Arbeitsschutz, der durch die erhöhten Sicherheitsvorschriften des JArbSchG vom Gesetzgeber festgelegt wurde
Häufig haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die durch den Gesetzgeber zugewiesene Verantwortung für die Gesundheit von jugendlichen Beschäftigten und müssen bei einem grob verschuldeten Unfall haften
Das BSG präzisiert seine Rechtsprechung zum Wegeunfall, der Gesetzgeber ändert diese teilweise für Unfälle ab dem 18. Juni 2021 wieder ab
Das Betanken von Kraftfahrzeugen auf den Wegen zwischen dem Privatbereich und der Arbeitsstelle ist eine unversicherte Unterbrechung
Für einen sogenannten Dritten Ort als Ersatz für die Privatwohnung kommt es nicht (mehr) auf einen Vergleich der Wegstrecke mit dem üblichen Arbeitsweg oder dem erforderlichen Zeitaufwand an