Beiträge der Autorin/des Autors

Homeoffice reloaded

Key Facts:
  • Wenn sich die Rahmenbedingungen von Arbeit ändern, dann sind auch staatliche Sicherungssysteme – hier die gesetzliche Unfallversicherung – angehalten, sich zu bewegen
  • Der Gesetzgeber kann durch die Gleichstellung von Homeoffice mit der traditionellen Arbeit im Unternehmen auch für eine Gleichstellung des Arbeitsunfallschutzes sorgen
  • Die aktuelle Pandemie, in der sich Homeoffice als effektives Mittel des „Social Distancing“ erweist, sollte unseren Blick in diese Richtung schärfen

Rechtsfragen

Wehren erlaubt

Es besteht ein auch im Rechtsstaatsprinzip begründetes Bedürfnis, den Sozialversicherungsträgern ungeachtet ihrer fehlenden eigenen Grundrechtsfähigkeit die Möglichkeit einzuräumen, im Interesse der Gesamtheit ihrer Mitglieder eine gerichtliche Prüfung gesetzlicher Regelungen auf ihre Vereinbarkeit mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Sozialversicherung herbeizuführen.

Hören und Nachdenken

Eine Fahrdienstleiterin für die Deutsche Bahn, die aufgrund einer Weisung ihres Arbeitgebers ihren Dienst nicht ohne Ersatzbatterien für ihr Hörgerät antreten darf und ihren Arbeitsweg zwecks Kaufs von Ersatzbatterien beim Gehörakustiker unterbricht, steht dabei nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Der Alltag kommt auch von außen

„… denn für den Unfallbegriff ist nicht konstitutiv, dass ein besonderes, ungewöhnliches Geschehen vorliegt. Vielmehr genügt als von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis auch ein alltäglicher Vorgang, so dass ein Unfall auch dann vorliegt, wenn durch bloße Wahrnehmungen (Sehen, Hören, Schmecken, Ertasten, Riechen) sich der physiologische Zustand des Verletzten ändert.“

„Dritter Ort“ – nunmehr grenzenlos?

Neben der notwendigen Handlungstendenz der Versicherten „ist nicht zusätzlich … einschränkend zu fordern, dass der Weg zum Ort der Tätigkeit, den der Versicherte nicht von seinem Lebensmittelpunkt … aus angetreten hat, unter Berücksichtigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalles in einem angemessenen Verhältnis zu dem üblichen Weg zwischen dem häuslichen Bereich und dem Ort der Tätigkeit steht“.

Wer macht was? Ein Richter ärgert sich

„Das Gericht überprüft die Entscheidung der Verwaltung von Amts wegen und ‚ersetzt‘ hierbei nicht die fehlende Sachverhaltsaufklärung.“ „Im Zuge der Gewaltenteilung ist es eine wichtige Aufgabe der Gerichte, auch die Verwaltungspraxis auf verfahrensrechtliche und tatsächliche Fehler hin zu überprüfen und im Rahmen der geltenden Gerichtsordnungen zu handeln.“