Die gesetzliche Unfallversicherung hat die Digitalisierung ganz oben auf ihre Prioritätenliste gesetzt
Im Bereich der Prävention setzen einige Unfallversicherungsträger bereits erfolgreich digitale Werkzeuge ein, um Aufsichtspersonen mit allen für die Betriebsbesichtigung relevanten Daten zu versorgen
Aufgrund der durchweg positiven Bewertung der digitalen Werkzeuge in der betrieblichen Anwendung ist zu überlegen, solche Werkzeuge allen Unfallversicherungsträgern zur Verfügung zu stellen
Das Arbeitsschutzkontrollgesetz soll die Überwachungs- und Beratungstätigkeit der Aufsichtsbehörden und die allgemeinen Arbeitsbedingungen verbessern
Für die Verbesserung des Arbeitsschutzes sind besonders die Einführung einer Mindestbesichtigungsquote und die Verpflichtung zum Datenaustausch zwischen Landesbehörden und Unfallversicherungsträgern wichtige Schritte
In Zukunft soll die proaktive Überwachung der Arbeitsschutzbehörden stimuliert werden, indem das Gefährdungspotenzial bei der Auswahl der zu besichtigenden Betriebe berücksichtigt wird
Überwachung und Beratung sind Teil des gesetzlichen Auftrags der Unfallversicherung
Über die Betriebsbesichtigung hinaus, die als „Türöffner“ dient, werden weitere Präventionsleistungen eingesetzt, um Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen
Übergeordnetes Ziel ist die nachhaltige Durchsetzung von wirksamen Maßnahmen im Hinblick auf die Weiterentwicklung der betrieblichen Kultur der Prävention