Überwachung und Beratung im Wandel – die Zukunft hat bereits begonnen
Überwachung und Beratung sind wesentliche Präventionsleistungen der Unfallversicherungsträger. Sie werden ständig weiterentwickelt. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die verschiedenen Anknüpfungspunkte dieser Präventionsleistungen, die in den Einzelbeiträgen des Themenschwerpunkts „Überwachung und Beratung“ erläutert werden.
Überwachung und Beratung sind die wesentlichen Kernkompetenzen der Unfallversicherungsträge. Sie werden je nach Bedarf von weiteren Präventionsleistungen flankiert.
Durch den umfassenden gesetzlichen Auftrag der gesetzlichen Unfallversicherung erfolgen alle Leistungen der Prävention, der Rehabilitation und der Entschädigung „aus einer Hand“. Die Vernetzung verschiedener Bereiche innerhalb des Unfallversicherungsträgers ermöglicht es, statistische Kennzahlen, zum Beispiel zu Entschädigungsleistungen oder über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen, zusammenzuführen und dadurch Hinweise zu branchen- und betriebsspezifischen Gefährdungsschwerpunkten zu erhalten. Damit lässt sich eine bedarfs- und risikoorientierte Überwachung realisieren. Besichtigungen in Bereichen mit einem besonders hohen Risiko für die Versicherten am Arbeitsplatz und einem großen Beratungsbedarf können priorisiert und die Frequenz der Besichtigungen entsprechend angepasst werden. Die Wirksamkeit der Überwachung und Beratung wird damit erhöht.
Die folgenden Beiträge dieses Schwerpunktthemas geben einen Einblick in die vielschichtige Arbeitsweise der Prävention der gesetzlichen Unfallversicherung, die auf der Basis der zehn Präventionsleistungen der Unfallversicherungsträger unterschiedliche Anknüpfungspunkte nutzt, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten auch in der Zukunft zu gewährleisten.
Zu Beginn dieses Schwerpunkts gehen Bernhard Arenz, Isabel Dienstbühl und Dr. Klaus Schäfer in einer Bestandsaufnahme zu Überwachung und Beratung der Frage nach, wie die Aufsicht zukünftig ausgerichtet werden kann, um vorhandene Ressourcen zielgerichtet einzusetzen.
Dr. Torsten Kunz schlägt mit dem Dualismus im Arbeitsschutz den Bogen zu den staatlichen Aufsichtsbehörden und führt eine Vielzahl an Fakten zusammen, die zeigen, dass sich die komplementäre Arbeitsweise der beiden Akteure für Sicherheit und Gesundheit bewährt hat.
Welche Unterschiede zwischen Betriebsbesichtigungen mit Systembewertung sowie Besichtigungen mit Bewertung betrieblicher Arbeitsschutzprozesse bestehen, beschreiben Sabine Ernst, Dirk Römer und Dr. Christoph Heidrich. In ihrem Plädoyer sprechen sie sich für eine praxisnahe und effiziente Überwachung aus.
Wie Präventionssteuerung einschließlich risikoorientierter Überwachung in der Praxis funktioniert und damit die Wirksamkeit der Überwachung erhöht, zeigen Andreas Büsse und Bastian Fochmann mit ihrem Beitrag.
Unter der Überschrift „Wir besichtigen auch unangekündigt!“ stellt Bernd Merz klar, dass unangekündigtes Vorgehen zum Schutz von Leben und Gesundheit im Baubereich unverzichtbar ist.
Anordnungen, Zwangs- und Bußgeld sind wichtige Instrumente, ohne die die Überwachung durch Aufsichtspersonen ein stumpfes Schwert bliebe. Ursula Behrendsen et al. gehen in diesem Zusammenhang auch auf die Entwicklung von zwei Handlungshilfen zur Harmonisierung des Zwangs- und Bußgeldverfahrens ein.
Dirk Gerten und Dirk Flesch beschreiben die hohen Anforderungen und Kompetenzen, die Aufsichtspersonen zur Erfüllung ihrer Aufgaben zwingend mitbringen müssen, um den vielfältigen und komplexen Herausforderungen, die mit ihrer Rolle verknüpft sind, gerecht werden zu können.
Am Beispiel einer Kindertageseinrichtung zeigt Annette Michler-Hanneken, wie ein wirksames Zusammenspiel zwischen der Überwachung und Beratung mit weiteren Präventionsleistungen zu mehr Sicherheit und Gesundheit beitragen.
Dr. Katharina Gangl spricht in einem Interview darüber, inwieweit die Ergebnisse ihrer Compliance-Forschung bei Steuerbehörden auf regelkonformes Verhalten der Betriebe in Sachen Sicherheit und Gesundheit übertragbar sind.
Unter der Überschrift „Blick zurück nach vorn“ fasst Dr. Heinz Schmid die Bedeutung der Überwachung und Beratung für die Unfallversicherungsträger zusammen und weist auf künftige Herausforderungen für die Prävention hin.