Schwerpunkt
Ausgabe 6/2023

Überwachung und Beratung

Schwerpunkt

Überwachung und Beratung im Wandel – die Zukunft hat bereits begonnen

Key Facts:
  • Überwachung und Beratung sind seit jeher Markenkern der Unfallversicherungsträger
  • Die vom Vorstand der DGUV im Jahr 2020 verabschiedete Position „Überwachung und Beratung im Wandel“ trägt den aktuellen politischen und technologischen Entwicklungen Rechnung
  • Über den Stand der Umsetzung des Vorstandsbeschlusses, die aktuelle Entwicklung und die Zukunft der Überwachung und Beratung wird berichtet

Wege zu nachhaltiger Aufsicht und Beratung

Key Facts:
  • Eine flächendeckende Kontrolldichte bei der Überwachung von Betrieben ist ein nicht erreichbares Ziel
  • Die Compliance im Arbeitsschutz ist abhängig davon, ob Betriebe die Sinnhaftigkeit der gesetzlichen Anforderungen erkennen und verstehen
  • Der Wirkungsgrad von Betriebsbesichtigungen lässt sich durch risikoorientierte Ansätze, intelligente Außendienstanwendungen und flankierenden Einsatz weiterer Präventionsleistungen steigern

Inwiefern ein Betrieb die Regeln des Arbeitsschutzes verstanden und angemessen umgesetzt hat, sich somit durch Compliance gegenüber Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit auszeichnet, zeigt sich oft erst beim Besuch der Aufsichtspersonen vor Ort. Wie kann das Aufsichtshandeln optimiert und zukunftsorientiert ausgerichtet werden, um vorhandene Ressourcen optimal einzusetzen?

Überwachung ist nicht gleich Überwachung

Key Facts:
  • Die parallele Existenz der gesetzlichen Unfallversicherung und des staatlichen Arbeitsschutzes (Dualismus im Arbeitsschutz) besteht seit Ende des 19. Jahrhunderts
  • Immer wieder wurde der Dualismus infrage gestellt. Er ging aus diesen politischen Diskussionen aber stets gestärkt hervor
  • Zuletzt bei der Bewältigung der Corona-Pandemie wurden die Stärken der komplementären Zusammenarbeit von Unfallversicherungsträgern und Ländern deutlich

Die Rolle der Unfallversicherungsträger in der Prävention und die der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht (ASV) unterscheiden sich stark – auch hinsichtlich Struktur, Ausstattung und Unabhängigkeit vor Einflussnahme. Obwohl die Schnittmenge beider Institutionen selbst bei der Überwachung der Betriebe klein ist, ergänzen sich die Akteure und machen die Überwachung effektiv.

Betriebsbesichtigungen der Unfallversicherungsträger: praxisnah und effizient

Key Facts:
  • Überwachung und Beratung durch die Unfallversicherungsträger erfolgen jeweils auf die Branche und das Unternehmen abgestimmt, mit dem Ziel einer gelebten Kultur von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und in der Bildung
  • Die Betriebsbesichtigungsformen sind vielfältig, gleichwertig und handlungsorientiert
  • Passgenauigkeit und Methodenvielfalt sichern Wirksamkeit und Nachhaltigkeit

Die Besichtigungen im Rahmen von Überwachung und Beratung durch die Unfallversicherungsträger sind essenziell, um die notwendigen Entwicklungsschritte in den Mitgliedsbetrieben zu fördern. Ihre Praxisnähe erlaubt eine maßgeschneiderte Auswahl der Besichtigungsart.

Wo das Risiko am höchsten ist, da sind wir vor Ort

Key Facts:
  • Risikoorientierung ist in der Handlungsweise der Unfallversicherungsträger fest verankert
  • Für die Entscheidung, in welchen Betrieben die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) vor Ort ist, sind Kennzahlen und das umfangreiche (Erfahrungs-)Wissen der Aufsichtspersonen (AP) wichtig
  • Künstliche Intelligenz (KI) macht den Einfluss von Kennzahlen für die strategische Planung der Betriebsbesichtigungen transparenter und gewinnt an Bedeutung

Bei der Überwachung und Beratung von Betrieben gehört die bedarfs- und risikoorientierte Auswahl zu den Grundfesten der Arbeit der Unfallversicherungsträger. Welche Rolle spielt dabei der über die Jahre gesammelte Erfahrungsschatz der Berufsgenossenschaften und wie kann der Einsatz von künstlicher Intelligenz helfen? 

Wir besichtigen auch unangekündigt!

Key Facts:
  • Unangekündigte Betriebsbesichtigungen sind unverzichtbare Stichproben zum Schutz von Gesundheit und Leben der Beschäftigten
  • Eine risikobezogene Überwachung und Beratung machen Sicherheit und Gesundheit wirksamer
  • Wenn Leib und Leben von Personen in Gefahr sind, sind auch Erzwingungsmaßnahmen (Anordnungen, Verhängung von Bußgeldern) unvermeidlich

Damit betrieblicher Arbeitsschutz gelingt, müssen Haltungen, Werte und Handeln in Übereinstimmung mit anerkannten Arbeitsschutzstandards gebracht werden. Um das Verhalten aller Beteiligten nachhaltig zu verändern und eine Arbeitsschutzkultur in den Betrieben zu fördern, besichtigt und berät die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft zu allen Fragen des Arbeitsschutzes.

Zwangs- und Bußgeld – ungleiche Instrumente für ein nachhaltiges Präventionshandeln

Key Facts:
  • Die Unfallversicherungsträger haben den gesetzlichen Auftrag, erforderliche Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit in Betrieben und Bildungseinrichtungen durchzusetzen
  • Anordnungen, Zwangs- und Bußgelder sind wichtige Instrumente, die einer Aufsichtsperson zur Verfügung stehen
  • Zwei separate Handlungshilfen (zurzeit in Druck) sollen das Buß- und Zwangsgeldverfahren bei den Unfallversicherungsträgern harmonisieren und sie bei der Einführung und Weiterentwicklung der Instrumente unterstützen

Spezialisierte Fachkräfte für die Überwachung

Key Facts:
  • Überwachung und Beratung erfordern kompetente Aufsichtspersonen mit trägerspezifischem Praxiswissen
  • Die Ausbildung zur Aufsichtsperson ist ein qualitätsgesicherter Prozess der Kompetenzentwicklung
  • Interdisziplinäre Zugangsvoraussetzungen erweitern das Spektrum der Präventionsabteilungen

Die Anforderungen an die Präventionsdienste der Unfallversicherungsträger, professionelle und maßgeschneiderte Überwachungs- und Beratungsleistungen zu erbringen, sind hoch. Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen müssen über ein breites Repertoire an Kompetenzen verfügen. Ein qualitätsgesicherter Kompetenzentwicklungsprozess bildet hierfür die Grundlage.

Das Zusammenspiel der Präventionsleistungen – ein Gewinn für Kindertageseinrichtungen

Key Facts:
  • In der frühen Kindheit werden sicherheits- und gesundheitsrelevante Grundlagen für das weitere Leben gelegt
  • Die Präventionsleistungen der Unfallversicherungsträger unterstützen bei der Entwicklung sicherer und gesunder Bildungseinrichtungen
  • Erforderlich sind die Auseinandersetzung mit den frühkindlichen Bildungszielen und das Wissen um die Zusammenhänge von Bildung und Gesundheit

Die Überwachung in Bildungseinrichtungen durch die Unfallversicherungsträger stellt eine wesentliche Grundlage dar, um sichere Rahmenbedingungen für das tägliche Arbeiten, Lehren und Lernen zu schaffen. Die Bedeutung der weiteren Präventionsleistungen, insbesondere der Beratung, zeigt der Beitrag am Beispiel „Kindertageseinrichtung“ auf.

Lassen sich Erkenntnisse aus der Compliance-Forschung auf die Prävention übertragen?

Key Facts:
  • Die mangelnde Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften in den Betrieben ist aktueller denn je
  • Studien zur Compliance-Forschung zeigen, dass Steuerbehörden über die Art ihrer Ansprache, die Bereitschaft („Compliance“) Steuern zu zahlen, steigern können
  • Für die gesetzliche Unfallversicherung sind diese Forschungsergebnisse mit Blick auf die Verpflichtung der Betriebe, Arbeitsschutzvorschriften umzusetzen, von besonderem Interesse

Blick zurück nach vorn

Key Facts:
  • Die Prävention der gesetzlichen Unfallversicherung ist seit ihrem Bestehen einem steten Wandel ausgesetzt
  • Die Folgen veränderter Rahmenbedingungen für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit aufzugreifen und sie für Betriebe aufzubereiten, ist Teil der „DNA“ der Prävention
  • Nach der Corona-Pandemie steht die Prävention vor der Herausforderung einer globalen klimatischen Gesundheitsgefahr: der Erderwärmung

Welche Bedeutung Prävention tatsächlich hat, zeigte die Corona-Pandemie. Sonst eher Randthema öffentlichen Interesses rückte der Arbeitsschutz auf einen der vorderen Plätze der medialen Agenda. Aber was macht die Prävention der gesetzlichen Unfallversicherung aus? Wie ist sie zu dem geworden, was sie heute ist? Ein Blick zurück hilft, zumal die Herausforderungen nicht geringer werden.

Versicherungsschutz eines Chormitglieds auf dem Weg zum Konzert einer Kirchengemeinde

Ein ehrenamtlich tätiges Chormitglied eines privaten Frauenchors, der im Rahmen eines Adventskonzerts in einer evangelischen Kirchengemeinde auftritt, steht nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b SGB VII unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung; zuständig ist bei einem Unfall im Sinne von § 8 SGB VII die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft.