Überwachung in Verbindung mit Beratung ist der Markenkern der gesetzlichen Unfallversicherung
Die Aufsichtsperson lotst bereits heute die Betriebe durch die Vielfalt der Themen der Prävention nach § 14 SGB VII
Die Überwachung der Betriebe ist politisch sehr wichtig für die gesetzliche Unfallversicherung und darf nicht eingeschränkt werden
Möchte man neue Themen in der Beratung durch die Aufsichtspersonen platzieren, sind diese entweder von anderen Aufgaben zu entlasten oder ihre Ressourcen anzupassen
Die parallele Existenz der gesetzlichen Unfallversicherung und des staatlichen Arbeitsschutzes (Dualismus im Arbeitsschutz) besteht seit Ende des 19. Jahrhunderts
Immer wieder wurde der Dualismus infrage gestellt. Er ging aus diesen politischen Diskussionen aber stets gestärkt hervor
Zuletzt bei der Bewältigung der Corona-Pandemie wurden die Stärken der komplementären Zusammenarbeit von Unfallversicherungsträgern und Ländern deutlich
Mobbing am Arbeitsplatz kann bei den Opfern zu vielfältigen gesundheitlichen Folgen bis hin zur Arbeitsunfähigkeit führen
Arbeitgebende können und sollten organisatorische Maßnahmen zur Prävention und zum Umgang mit Mobbing ergreifen
In einer Betriebsvereinbarung können die Maßnahmen gegen Mobbing gut geregelt werden, da sie sowohl von der Personalvertretung als auch von Arbeitgebenden mitgetragen werden
Im Betrieb sollte eine Null-Toleranz-Haltung gegenüber Mobbing, Gewalt, Diskriminierung und sexueller Belästigung gelebt werden
Die DGUV gibt mit ihrer Organisationshilfe inklusive Muster-Betriebsvereinbarung (FBORG-003) Empfehlungen zum Umgang mit Mobbing im Betrieb