Mobbing am Arbeitsplatz kann bei den Opfern zu vielfältigen gesundheitlichen Folgen bis hin zur Arbeitsunfähigkeit führen
Arbeitgebende können und sollten organisatorische Maßnahmen zur Prävention und zum Umgang mit Mobbing ergreifen
In einer Betriebsvereinbarung können die Maßnahmen gegen Mobbing gut geregelt werden, da sie sowohl von der Personalvertretung als auch von Arbeitgebenden mitgetragen werden
Im Betrieb sollte eine Null-Toleranz-Haltung gegenüber Mobbing, Gewalt, Diskriminierung und sexueller Belästigung gelebt werden
Die DGUV gibt mit ihrer Organisationshilfe inklusive Muster-Betriebsvereinbarung (FBORG-003) Empfehlungen zum Umgang mit Mobbing im Betrieb
Ungefähr die Hälfte aller deutschen Unternehmen führt keine Gefährdungsbeurteilung durch
Die meisten dieser Unternehmen ergreifen jedoch oft anderweitige Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Mit spezifisch ausgestalteten Präventionsleistungen können auch Klein- und Kleinstunternehmen ohne Gefährdungsbeurteilung zu einer eigenständigen Durchführung der Gefährdungsbeurteilung motiviert werden