Die DGUV Vorschrift 2 regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
Sie wurde überarbeitet und wird unter dem Titel „Betriebsärzte und Betriebsärztinnen sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten
Um die Anwenderfreundlichkeit zu verbessern, wurde die DGUV Regel 100-002 mit Erläuterungen erstellt
Mit dem Pilotprojekt Zentrumsmodell wurde ein betriebliches Betreuungsnetzwerk für Kleinst- und Kleinbetriebe erprobt und evaluiert
Das Projekt hat gezeigt, dass durch ein trägerübergreifendes Betreuungsnetzwerk grundsätzlich mehr Betriebe betriebsärztlich und sicherheitstechnisch betreut und zumeist kurze Wegstrecken für Dienstleister ermöglicht werden können
Allerdings ist der Prototyp zu ressourcenintensiv für ein dauerhaftes oder bundesweites Angebot, weshalb eine Reihe von Grundsatzfragen und Anpassungsvorschlägen aus der Evaluation abgeleitet wurden
Ungefähr die Hälfte aller deutschen Unternehmen führt keine Gefährdungsbeurteilung durch
Die meisten dieser Unternehmen ergreifen jedoch oft anderweitige Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Mit spezifisch ausgestalteten Präventionsleistungen können auch Klein- und Kleinstunternehmen ohne Gefährdungsbeurteilung zu einer eigenständigen Durchführung der Gefährdungsbeurteilung motiviert werden