Der neue Muster-Handlungsleitfaden „Überwachung und Beratung während der Corona-Pandemie“ der DGUV kann den Präventionsabteilungen der Unfallversicherungsträger als Rahmen für den Außendienst der Aufsichtspersonen in der aktuellen epidemischen Lage dienen
Bei ihrer Tätigkeit müssen die Aufsichtspersonen umsichtig und verantwortungsbewusst ihren Beitrag zum Infektionsschutz leisten – Fremdschutz und Eigenschutz sind wichtig
Notwendig ist die gute Zusammenarbeit aller Beteiligten – der Unternehmen, Versicherten, Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger sowie der Behörden von Bund und Ländern