Betriebsbesichtigungen der Unfallversicherungsträger: praxisnah und effizient

Die Besichtigungen im Rahmen von Überwachung und Beratung durch die Unfallversicherungsträger sind essenziell, um die notwendigen Entwicklungsschritte in den Mitgliedsbetrieben zu fördern. Ihre Praxisnähe erlaubt eine maßgeschneiderte Auswahl der Besichtigungsart.

Die Unfallversicherungsträger setzen ihren gesetzlichen Auftrag, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern, mit allen geeigneten Mitteln um. Zentrale Elemente sind hierbei Beratung und Überwachung. Die Überwachung in Form der Betriebsbesichtigungen wird so gestaltet, dass sie einen wichtigen Beitrag zur betrieblichen Entwicklung hin zu mehr Sicherheit und Gesundheit der arbeitenden Menschen leisten kann. Aus diesem Grund ist die Überwachung, die die Standards des Arbeitsschutzes überprüft, unweigerlich mit einer entwicklungsorientierten Beratung verbunden. Diese soll Impulse geben und effektive Veränderungen im Betrieb anstoßen. Klares und konsequentes Handeln geht hierbei einher mit Lösungsorientierung.

Grundlage hierfür sind Praxisnähe, Partnerschaft auf Augenhöhe, maßgeschneiderte Überwachung sowie Methodenvielfalt im Kontext der Besichtigungen:

Praxisnähe
Die Beratung der gesetzlichen Unfallversicherung ist gekennzeichnet durch ihre Branchenkompetenz, die ihren Ursprung in der paritätischen Besetzung der Selbstverwaltung hat: Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Versicherte der verschiedenen Branchen sind aktiv in der gesetzlichen Unfallversicherung beteiligt. Hinzu kommt eine branchenspezifische Expertise der Präventionsdienste. Diese zeigt sich in der Kenntnis der spezifischen Herausforderungen der Branche sowie von deren Struktur und ihren Netzwerken.

Partnerschaft auf Augenhöhe

Defizite benennen heißt nicht belehren. Unfallversicherungsträger beraten und unterstützen die Verantwortlichen im Unternehmen bei deren Beurteilung der Arbeitsbedingungen sowie bei der Auswahl und Umsetzung praxisgerechter, betriebs- und einrichtungsspezifischer Präventionsmaßnahmen. Beratung findet insbesondere vor Ort statt, im persönlichen Kontakt der Aufsichtspersonen sowie der Präventionsfachkräfte mit den Ansprechpersonen in den Betrieben und Bildungseinrichtungen. Damit die Anforderungen des Arbeitsschutzes in bestmöglicher Art und Weise umgesetzt und gelebt werden, bedarf es der Kenntnisse und Erfahrungen aller Beteiligten. Zu nennen sind vornehmlich Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, Personalvertretungen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsmediziner und Arbeitsmedizinerinnen, Sicherheitsbeauftragte sowie weitere innerbetriebliche Fachleute. Auch die Beschäftigten tragen häufig dazu bei, Lösungen für betriebliche Herausforderungen zu finden. Ihre betriebliche Perspektive und Expertise in diesem Dialog ernst zu nehmen, ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Auch wenn die Aufsicht primär den unterstützenden Austausch im Blick hat, so kann sie – falls erforderlich – ihre Forderungen zum Schutz der Versicherten mit hoheitlichen Mitteln durchsetzen.

Maßgeschneiderte Überwachung

Überwachung ist nicht gleich Überwachung. Besichtigungen der Unfallversicherungsträger sind in Ausgestaltung und Methode sehr vielfältig. Ihre Basis ist zunächst eine Statusfeststellung wie auch der Start eines nachhaltigen Veränderungsprozesses. Das Ziel dieses Prozesses ist gelebte Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Auf Basis der Bestandsaufnahme kann der Unfallversicherungsträger einen Weg zur konkreten betrieblichen Weiterentwicklung aufzeigen. Dies gelingt vor allem dann, wenn die Überwachung passgenau und handlungsorientiert ist. Die Expertinnen und Experten der Unfallversicherung stimmen deshalb ihre vielfältige Methodenkompetenz auf die Bedarfe und Erfordernisse des Betriebs ab. Die Mitgliedschaft der Betriebe zu ihrem Unfallversicherungsträger eröffnet zudem die Möglichkeit einer langjährig passgenauen Unterstützung.

Methodenvielfalt im Kontext der Besichtigungen

Es gibt zwei Formen der Besichtigung:

  • die Besichtigung mit Systembewertung (BmSys) und
  • die Besichtigung mit Bewertung betrieblicher Arbeitsschutzprozesse (BmAP)

Bei den Besichtigungen mit Systembewertung (BmSys) wird die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes und der Prozess der Gefährdungsbeurteilung so umfassend thematisiert und geprüft, dass das Vorliegen oder Nichtvorliegen der grundlegenden Anforderungen gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und DGUV Vorschrift 1 beurteilt werden können. Wir sprechen hier von „Besichtigung mit Systembewertung“ (BmSys). Die dafür erforderliche Tiefe der Überwachung ist durch Leitlinien der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) definiert und wird vom Aufsichtspersonal unter Berücksichtigung der Bedingungen vor Ort nach Ermessen umgesetzt. BmSys werden in der Regel auf Initiative der Aufsichtsdienste durchgeführt. Hiervon abzugrenzen sind Besichtigungen mit Bewertung betrieblicher Arbeitsschutzprozesse (BmAP). Unter diesem Oberbegriff werden alle sonstigen Betriebsbesichtigungen subsummiert, die keine vollständige Systembewertung umfassen. Auch in der Mehrzahl dieser sehr unterschiedlichen Besichtigungen finden die GDA-Leitlinien zur Arbeitsschutzorganisation und/oder zur Gefährdungsbeurteilung Berücksichtigung. Hierbei bestimmt sich der Umfang der Prüfung nach dem Bedarf des Einzelfalles. Die Besichtigungen können sowohl aktiv als auch anlassbezogen durchgeführt werden. Aktive Besichtigungen betreffen beispielsweise Überwachungen unselbstständiger Betriebsteile (zum Beispiel Bauhöfe, Lager, Filialen), Besichtigungen von Teilbereichen einer Betriebsstätte oder von mobilen Arbeitsplätzen (auf Baustellen, in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben). Es kann sich aber auch um Folgebesichtigungen zur Überprüfung von Mängelbeseitigungen oder um situativ ausgelöste Besichtigungen handeln.

Reaktive Besichtigungen finden üblicherweise im Zuge von Untersuchungen zu Unfällen  oder Berufskrankheiten, Beschwerden, Genehmigungsverfahren, spezifischen Sonderaktionen oder auch Anfragen statt. Hierbei kann es sich um die Klärung einzelner Sachverhalte (zum Beispiel sicherer Einsatz eines bestimmten Arbeitsmittels, Verfahrensüberprüfungen, Geeignetheit der Arbeitsbedingungen für bestimmte Personengruppen) oder um kombinierte Arbeitsschutzthemen (etwa Anlässe und Durchführung von Unterweisungen, Schnittstellen bei mehreren Arbeitgebern oder Arbeitgeberinnen, Explosionsschutz, Erste Hilfe) handeln.

Unfallversicherungsträger und staatliche Arbeitsschutzbehörden informieren sich gegenseitig über stattgefundene Betriebsbesichtigungen. Dieser zweckgebundene Datenaustausch umfasst alle BmSys sowie BmAP, bei denen eine vollständige Überwachung und Bewertung im Hinblick auf die betriebliche Arbeitsschutzorganisation oder die Gefährdungsbeurteilung stattfinden konnte. Bei der Betrachtung der Besichtigungsarten zeigt sich letztlich, dass die Besichtigungsgüte weniger mit der Überwachungstiefe korreliert, als mit der passgenauen Ausrichtung am konkreten Bedarf für die Überwachung und Beratung.

Ausblick

Die Unfallversicherungsträger leisten mit passgenauer Überwachung und Beratung ihren Beitrag für sicheres und gesundes Arbeiten in einer sich verändernden Arbeits- und Bildungswelt. In stetiger Anpassung an den Wandel der Arbeit entwickeln die Unfallversicherungsträger dabei ihr Überwachungs- und Beratungsverständnis kontinuierlich weiter.