Branchenspezifische Konkretisierungen des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards unterstützen Betriebe und Bildungseinrichtungen beim Wiederanlaufen nach dem Lockdown
Agile Formen der Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger untereinander und mit weiteren Akteuren haben eine schnelle Reaktionsfähigkeit bei hoher Qualität der Präventionsleistungen gefördert
Die SARS-CoV-2-Pandemie wird die gesetzliche Unfallversicherung verändern.
Überwachung und Beratung sind Teil des gesetzlichen Auftrags der Unfallversicherung
Über die Betriebsbesichtigung hinaus, die als „Türöffner“ dient, werden weitere Präventionsleistungen eingesetzt, um Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen
Übergeordnetes Ziel ist die nachhaltige Durchsetzung von wirksamen Maßnahmen im Hinblick auf die Weiterentwicklung der betrieblichen Kultur der Prävention