Mehr als 42 Prozent aller bewilligten Anträge auf Erwerbsminderungsrente entfielen 2019 auf psychische Störungen
Psychische Störungen werden in der Regel durch eine Kombination verschiedener Faktoren verursacht
Psychische Störungen werden generell nicht als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit von der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt. Eine Ausnahme stellen psychische Störungen infolge traumatischer Erlebnisse bei der Arbeit und psychoreaktive Störungen nach einem Arbeitsunfall mit körperlicher Verletzung dar.