Gemäß der Gewerbeordnung legen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in der Praxis fest, ob Beschäftigte ihre Arbeitsleistung im Betrieb oder auch mobil erbringen
Der aktuell diskutierte gesetzliche Anspruch auf Homeoffice wäre ein schwerwiegender Eingriff in die unternehmerische Freiheit und verfassungsrechtlich fragwürdig
Rechtliche Rahmenbedingungen, die auf die Eigenverantwortung von Unternehmen und Beschäftigten sowie gegenseitiges Vertrauen setzen, können mobiles Arbeiten fördern