Anja Piel

Anja Piel | ©DGB/Simone M. Neumann
©DGB/Simone M. Neumann

Mitglied des geschäftsführenden Bundesvorstands des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB)

Beiträge der Autorin/des Autors

Wie viel zusätzliche Regelung braucht das Homeoffice?

Key Facts:
  • Die Pandemie hat die Verbreitung des Homeoffice befördert
  • Die Regeln des Arbeitsschutzes gelten auch im Homeoffice
  • Die Rahmenbedingungen für Beschäftigte und Unternehmen brauchen ein Update

Corona hat gezeigt, dass etwa 85 Prozent der Bürobeschäftigten potenziell von zu Hause aus arbeiten können. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will einen entsprechenden Rechtsanspruch für Beschäftigte durchsetzen. Wie geht es weiter mit dem Homeoffice? Ein Gespräch mit Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), und Anja Piel, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

Gute Gründe für gewerkschaftliches Engagement in der Selbstverwaltung

Key Facts:
  • Soziale Sicherung ist insbesondere in Krisenzeiten von herausragender Bedeutung
  • Ehrenamtliches Engagement von Gewerkschaftsmitgliedern stärkt die Soziale Sicherung in allen Versicherungszweigen
  • Durch die Mitarbeit in der Unfallversicherung gestalten Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten Prävention aktiv mit und sorgen für eine stetige Verbesserung der Versorgungslage

Die Konstituierungen der Unfallversicherungsträger sind erfolgt und die Gremien der gesetzlichen Unfallversicherung nehmen ihre Arbeit auf. Grund genug, einen kurzen Rückblick auf die intensive Vorbereitungszeit und die Ergebnisse der Sozialwahl zu werfen und einen Ausblick auf die wichtige Arbeit der Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter in den nächsten Jahren zu wagen.

Homeoffice: Betrachtung aus gewerkschaftlicher Sicht – mit Fokus auf das Unfallversicherungsrecht

Key Facts:
  • Selbstbestimmtes mobiles Arbeiten verspricht größere Freiheiten bei der Arbeitszeit- und Arbeitsortgestaltung und stärkt das Vertrauen zwischen Arbeitgeber beziehungsweise Arbeitgeberin und Beschäftigten
  • Um das Arbeits- und Sozialrecht für mobil Arbeitende und Beschäftigte im Homeoffice zu gewährleisten, muss der gesetzliche Rahmen entsprechend angepasst werden
  • Wer mobil arbeitet, darf vom Gesetzgeber nicht schlechter gestellt werden als Beschäftigte, die ihre Tätigkeit in den Räumen des Unternehmens ausüben

Um die Folgen der pandemischen Ausbreitung zu begrenzen, ermöglichten in der Coronakrise immer mehr Unternehmen ihren Beschäftigten mobiles Arbeiten oder die Ausübung der Tätigkeit im Homeoffice. Durch diese Veränderungen ist der Gesetzgeber gefordert, die bestehenden Regelungen im Arbeits-, Sozial- und hier besonders im Unfallversicherungsrecht an die moderne Arbeitswelt anzupassen.