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Das Onlinezugangsgesetz – Herausforderung und Chance für die Unfallversicherung

Key Facts:
  • Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund und Länder, bis zum 31. Dezember 2022 ihre Verwaltungsleistungen elektronisch anzubieten sowie ihre Verwaltungsportale miteinander zu einem Portalverbund zu verknüpfen
  • Auch die gesetzliche Unfallversicherung ist verpflichtet, das OZG umzusetzen
  • Mit dem Aufbau eines UV-Serviceportals schafft die gesetzliche Unfallversicherung einen einheitlichen und zentralen Zugang zu ihren digitalen Verwaltungsleistungen

Mit dem Onlinezugangsgesetz haben Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zukünftig die Möglichkeit, Leistungen der Verwaltung auch digital in Anspruch zu nehmen. Der Beitrag beschreibt die Aufgaben des Onlinezugangsgesetzes und wie die gesetzliche Unfallversicherung diese umsetzt.