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Das Onlinezugangsgesetz – Herausforderung und Chance für die Unfallversicherung

Key Facts:
  • Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund und Länder, bis zum 31. Dezember 2022 ihre Verwaltungsleistungen elektronisch anzubieten sowie ihre Verwaltungsportale miteinander zu einem Portalverbund zu verknüpfen
  • Auch die gesetzliche Unfallversicherung ist verpflichtet, das OZG umzusetzen
  • Mit dem Aufbau eines UV-Serviceportals schafft die gesetzliche Unfallversicherung einen einheitlichen und zentralen Zugang zu ihren digitalen Verwaltungsleistungen

Mit dem Onlinezugangsgesetz haben Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zukünftig die Möglichkeit, Leistungen der Verwaltung auch digital in Anspruch zu nehmen. Der Beitrag beschreibt die Aufgaben des Onlinezugangsgesetzes und wie die gesetzliche Unfallversicherung diese umsetzt.

Mehr digitale Angebote mit dem Onlinezugangsgesetz 2.0

Key Facts:
  • Aktuell stehen mehr als 30 Serviceleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung auch online zur Verfügung
  • OZG-Änderungsgesetz treibt die Digitalisierung weiter voran
  • Ein Meilenstein in der Digitalisierung der Verwaltung wird die Regelung des Once-Only-Prinzips sein

Von der Anmeldung eines Unternehmens bis zur Unfallmeldung: Mehr als 30 Serviceleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung werden seit dem Jahreswechsel auch online angeboten. Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG-ÄndG) wird der Rahmen für die weitere Digitalisierung der Verwaltung geschaffen.