Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund und Länder, bis zum 31. Dezember 2022 ihre Verwaltungsleistungen elektronisch anzubieten sowie ihre Verwaltungsportale miteinander zu einem Portalverbund zu verknüpfen
Auch die gesetzliche Unfallversicherung ist verpflichtet, das OZG umzusetzen
Mit dem Aufbau eines UV-Serviceportals schafft die gesetzliche Unfallversicherung einen einheitlichen und zentralen Zugang zu ihren digitalen Verwaltungsleistungen