Sicherheitsbeauftragte leisten einen entscheidenden Beitrag zum Arbeits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Bislang fehlten klare Standards für ihre Grundqualifizierung – ein Umstand, der zu inhaltlich und didaktisch unterschiedlichen Qualifizierungsansätzen führte. Der neue DGUV-Grundsatz 311-004 schafft eine einheitliche Basis für mehr Qualität und Vergleichbarkeit.
Die Ausbildung von Aufsichtspersonen ist ein Zusammenspiel zwischen den Unfallversicherungsträgern und der DGUV. Die Basis hierfür bilden ein einheitliches Kompetenzprofil sowie effektive Methoden, um das Ziel motiviert und vollständig zu erreichen. Die Ausbildungskoordination sorgt für die Verzahnung dieser Ausbildung.
Damit Aufsichtspersonen auch künftig kompetent beraten und überwachen können, braucht es strukturierte Weiterbildung, gezieltes Wissensmanagement und eine strategische Nachfolgeplanung. Der demografische Wandel, steigende Anforderungen und individuelle Fachkarrieren erfordern frühzeitiges Handeln und eine gelebte Lernkultur.
Wirksame Qualifizierungen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind für Mitgliedsbetriebe und Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung unerlässlich. Hochwertige, ansprechende Angebote der Unfallversicherungsträger helfen, Unfälle sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden und können Mehrwert schaffen, wenn die Inhalte im Arbeitsalltag umgesetzt werden.
Was früher auf dem Papier veranschaulicht wurde, ist jetzt erlebbar: Der Beitrag zeigt, wie virtuelle Realität und simulierte Arbeitswelten Schulungen zur Risikobeurteilung von Maschinen bereichern und das sichere Gestalten von Mensch-Maschine-Schnittstellen unterstützen.
Ohne den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) am Arbeitsplatz wird es in Zukunft nicht mehr gehen. Entscheidend ist dabei die Frage, wie
Beschäftigte gut darauf vorbereitet werden können und wie KI eingesetzt werden kann, ohne Menschen aus ihren Jobs zu verdrängen. Die
EU-Kommission arbeitet an Konzepten.
Beim Aussteigen und Entladen von Zelten aus einem Bus des Pfadfindervereins ist der Vorsitzende als ehrenamtlich in der Wohlfahrtspflege Tätiger nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII versichert.
Liebe Leserinnen und Leser,
mehr als fünf Jahre nach dem ersten Corona-Lockdown haben sich neue Formen der Arbeit wie Homeoffice und mobile Arbeit etabliert. Heute arbeiten Beschäftigte am liebsten hybrid, also mal in Präsenz im Büro und mal auch ortsunabhängig.
Unternehmen und Einrichtungen haben seit der Coronapandemie viele Erfahrungen mit dem Homeoffice gesammelt: mit Blick auf Sicherheit und Gesundheit, aber auch auf wirtschaftliche Abläufe. In den meisten Unternehmen gibt es inzwischen etablierte Ansätze zur hybriden Arbeit.
Wie wirkt sich die anhaltende Flexibilisierung der Arbeit – Büro versus Homeoffice – auf das Bewegungsverhalten aus? Die vorgestellte Feldstudie thematisiert, ob Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Homeoffice passiver sind, welche Rolle besonders lange Sitzzeiten in ihrem Bewegungsprofil einnehmen und wie Arbeit gesünder gestaltet werden kann.