Wie gut ist die Zusammenarbeit von Unfallversicherungsträgern und SAV-Kliniken?
Im Rahmen der Qualitätssicherung von Heilbehandlung und Rehabilitation nach Arbeitsunfällen wurden Mitarbeitende der Sachbearbeitung und des Reha-Managements der gesetzlichen Unfallversicherungsträger – einschließlich Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) – zu ihrer Zufriedenheit mit der Zusammenarbeit mit den beteiligten SAV-Kliniken befragt.
Ziel der regelmäßigen Befragungen ist eine Qualitätsverbesserung über verschiedene Ebenen. Unter anderem soll das Management der einzelnen SAV-Kliniken durch die Übersendung von Berichten informiert und zu Benchmarking und Verbesserungen angeregt werden. Unterstützend führen die Landesverbände der DGUV mit negativ auffälligen Kliniken Gespräche. Übergreifende Fehlentwicklungen grundsätzlicher Art können von der DGUV erkannt und gegebenenfalls abgestellt werden.
Die Befragung erfolgte über einen Zeitraum von sieben Monaten, in der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober 2022. Die Arbeit wurde von einem Projektkreis begleitet, der aus Mitarbeitenden der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sowie der Landesverbände bestand. Die IT für die Onlinebefragung wurde durch das Institut für Arbeit und Gesundheit der DGUV (IAG) zur Verfügung gestellt. Wissenschaftliche Beratung und Auswertungen erfolgten seitens des Bereichs Statistik der DGUV.
Die Befragungsthemen orientierten sich an den Anforderungen der Unfallversicherungsträger an SAV-Kliniken und bildeten die Zusammenarbeit aus Sicht der Unfallversicherung ab. 32 Fragen bezogen sich auf folgende Themenbereiche:
- Kommunikation
- Unterstützung beim Reha-Plan und Reha-Management
- Organisation der nachstationären Versorgung
- Erstellung von Berichten und Gutachten
- Fachübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen der stationären Behandlung
- Versorgungsorganisation für schwerstverletzte Kinder und Jugendliche
Ein Abschnitt bezog sich ausschließlich auf die BG Kliniken. Um Vergleiche mit 2018 zu ermöglichen, wurde der damalige Fragenkatalog nur sehr moderat angepasst.
2.421 Bewertungen für 101 SAV-Kliniken wurden im Jahr 2022 von den Mitarbeitenden der Unfallversicherungsträger zur Verfügung gestellt (2016: 1.770, 2018: 2.422). Allerdings verteilten sich die Rückmeldungen nicht gleichmäßig auf alle SAV-Kliniken: 50 Kliniken, also etwa für die Hälfte, lagen jeweils unter dem Zielwert 20 Bewertungen. In diesen Fällen ist von einer eingeschränkten Repräsentativität der einzelnen Berichte für die betreffenden Kliniken auszugehen, wobei die Befragung im Einzelfall dennoch wertvolle Hinweise liefern kann. 2018 bekamen lediglich 21 Prozent der Kliniken jeweils 20 oder weniger Bewertungen
Die neun BG Kliniken erhielten mit 691 besonders viele Bewertungen (2018: 493). Für die BG Kliniken wurden im Rahmen der Befragungen über einen zusätzlichen Fragenkomplex insgesamt sechs Fragen zu Themen wie KSR-Versorgung (KSR = Komplexe Stationäre Rehabilitation), Terminvergabe oder Zusammenarbeit mit Servicecentern gestellt.
Projektergebnisse
Die Klinikbewertungen im Einzelnen unterliegen dem Datenschutz und sind lediglich den zuständigen Landesverbänden als Vertragspartner der Kliniken bekannt. Die folgenden Ausführungen beschränken sich daher auf allgemeine, nicht einzelfallbezogene Auswertungen.
Eine 2022 neu aufgenommene Frage beschäftigt sich mit der Weiterempfehlungsrate. 82 Prozent der Befragten würden die Klinik aufgrund ihrer Erfahrung nahestehenden Personen weiterempfehlen.
22 der im Jahr 2022 gestellten Fragen hatten eine miteinander vergleichbare Bewertungsskala. Acht dieser 22 Fragen wurden zu mehr als 90 Prozent positiv beantwortet. Weitere fünf Fragen erhielten zu mehr als 80 Prozent eine positive Bewertung. Drei Fragen lagen zu über 70 Prozent der Bewertungen im positiven Bereich.
Lediglich die folgenden vier Fragen wurden überwiegend negativ beantwortet:
„Innerhalb welcher Frist erhalten Sie die Entlassungsberichte von der Klinik?“
Die Antworten waren zu 27,9 Prozent positiv, das heißt, die Berichte kamen innerhalb von sieben Werktagen.
„Nimmt die Klinik im Bedarfsfall mind. 3 Tage vor Entlassung Kontakt mit Ihnen auf, um die weiterführende Rehabilitation vorzubereiten (falls kein Reha-Plan vorliegt)?“
49,4 Prozent der Antworten waren positiv (2016: 53,6 Prozent).
„Werden Berichte von hinzugezogenen Fachdisziplinen (z. B. Untersuchungsergebnisse aus Neurologie, HNO, Urologie) ohne Anforderung vorgelegt?“
46,2 Prozent der Antworten waren positiv (2016: 50,3 Prozent)
„Bei Renten-Gutachten gilt ein Zeitziel von 3 Wochen nach Auftragseingang. Innerhalb welcher Frist erhalten Sie die angeforderten Renten-Gutachten?“
Antworten: 1,6 Prozent innerhalb von 3 Wochen (2018: 1,4 Prozent, 2016: 0,8 Prozent). Würde man die Gutachten, die innerhalb von sechs Wochen eingehen, hinzunehmen, wären 26,1 Prozent der Antworten positiv. 22,2 Prozent der Rentengutachten gehen nach Ablauf von zwölf Wochen ein
Umgang mit den Projektergebnissen
Die DGUV-Landesverbände versendeten die Klinikberichte an die jeweiligen Chefärztinnen und Chefärzte der Unfallchirurgie sowie an die Verwaltungsleitung der Kliniken. Unabhängig von der Zahl der Bewertungen werden bei allen Kliniken die Ergebnisse mit Vergleichen zur Vorbefragung und zum Durchschnitt dargestellt. Die Landesverbände werden bei sich wiederholenden, deutlichen Negativbewertungen Einzelgespräche führen.
Die Befragungsergebnisse sollen dazu dienen, Anstöße für Handlungsnotwendigkeiten im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses zu identifizieren. Insgesamt gesehen sind die Antworten in der Gesamtschau inhaltlich sehr positiv zu bewerten, sodass eine hohe Zufriedenheit in der Zusammenarbeit mit den SAV-Kliniken mit der aktuellen Befragung bestätigt wird. Die Dauer zur Erstellung von Rentengutachten bleibt allerdings unbefriedigend. Die entsprechenden Arbeitsgremien der DGUV beschäftigen sich mit der Problematik.