Nach dem Wegfall des Unterlassungszwangs fordert der Gesetzgeber eine Stärkung der Individualprävention
Im Rahmen ihrer vielfältigen Maßnahmen zur Prävention von Hauterkrankungen bietet die BGN ihren Versicherten deshalb ein neues Modul an – den „Individuellen Beratungstag Haut“
Das Feedback der Versicherten auf das auf den Einzelfall zugeschnittene interdisziplinäre Beratungsangebot ist durchweg positiv