Am 26. März 2024 ist das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (Digital-Gesetz – DigiG) in Kraft getreten
Die gesetzliche Unfallversicherung ist hierin erstmals als ein zu berücksichtigender Player in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) aufgenommen worden
Sie arbeitet jetzt an der Integration ihrer Prozesse in das vernetzte Gesundheitswesen