Drei von vier Verdachtsanzeigen auf eine COVID-19-Erkrankung als Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung entfallen auf die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), der Anteil an Langzeitverläufen bei anerkannten Versicherungsfällen liegt bei 1,5 bis 2 Prozent
Die Rehabilitation wird individuell auf die Symptome und Teilhabebedarfe der Betroffenen ausgerichtet, findet interdisziplinär statt und kann auch bei lang andauernden Erkrankungen noch Erfolge bewirken
Die Entscheidung, ob länger andauernde oder verbliebene Symptome Folge des Versicherungsfalls sind, setzt eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalls voraus und erfordert regelmäßig die Hinzuziehung medizinischer Expertise