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COVID-19-Erkrankungen als Versicherungsfälle der BGW

Key Facts:
  • Drei von vier Verdachtsanzeigen auf eine COVID-19-Erkrankung als Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung entfallen auf die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), der Anteil an Langzeitverläufen bei anerkannten Versicherungsfällen liegt bei 1,5 bis 2 Prozent
  • Die Rehabilitation wird individuell auf die Symptome und Teilhabebedarfe der Betroffenen ausgerichtet, findet interdisziplinär statt und kann auch bei lang andauernden Erkrankungen noch Erfolge bewirken
  • Die Entscheidung, ob länger andauernde oder verbliebene Symptome Folge des Versicherungsfalls sind, setzt eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalls voraus und erfordert regelmäßig die Hinzuziehung medizinischer Expertise

Eine COVID-19-Erkrankung kann je nach Kontext der Infektion eine Berufskrankheit oder ein Arbeitsunfall sein. Die Unfallversicherung bietet in Fällen mit schweren oder lang andauernden Verläufen eine individuelle Betreuung durch das Reha-Management an. Ziel ist die Wiederherstellung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit mit allen geeigneten Mitteln.