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Internationales

Internationale Studie zur Barrierefreiheit in Unternehmen der Privatwirtschaft

Key Facts:
  • 2017 blieben in Deutschland 26 Prozent der gesetzlich geregelten Pflichtarbeitsplätze unbesetzt, die Unternehmen mit 20 oder mehr Beschäftigten an Menschen mit Schwerbehinderung vergeben müssen
  • Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) führte die DGUV eine Studie zu internationalen Best-Practice-Beispielen für Inklusion am allgemeinen Arbeitsmarkt durch
  • Der European Disability Act erhöht – zunächst mit Blick auf Produkte und Dienstleistungen – den politischen Druck in Deutschland, Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft bis 2022 umzusetzen

Mit einer internationalen Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) identifizierte die DGUV erfolgreiche Beispiele dafür, wie in anderen Ländern die Zugänge und Arbeitsbedingungen von Menschen mit Behinderung in der Privatwirtschaft geregelt und verbessert werden. Damit die gewonnenen Resultate und Impulse nicht verpuffen und das Thema „präventive Förderung der Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft“ hierzulande dauerhaft und wirksam angegangen werden kann, sind strukturelle Änderungen in den Unternehmen ebenso notwendig wie in der Wirtschafts- und Sozialordnung.