Martina Nethen-Samimy

Martina Nethen-Samimy

Geschäftsstellenleitung des Ausschusses Arbeitsmedizin der gesetzlichen Unfallversicherung

Beiträge der Autorin/des Autors

Arbeitsmedizinische Prävention: Begriff und Rechtsgrundlagen

Key Facts:
  • Rechtlich basiert die arbeitsmedizinische Prävention auf dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“, dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
  • Mit den „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ hat der Ausschuss Arbeitsmedizin der Gesetzlichen Unfallversicherung (AAMED-GUV) eine Hilfestellung zur standardisierten Umsetzung arbeitsmedizinischer Vorsorge und von Eignungsbeurteilungen veröffentlicht
  • Eignungsbeurteilungen sind von der arbeitsmedizinischen Vorsorge grundlegend zu trennen und bedürfen einer eigenständigen Rechtsgrundlage

Die Bedeutung der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte für die Prävention ist während der SARS-CoV-2-Pandemie noch deutlicher geworden. Im Folgenden werden die Rechtsgrundlagen für arbeitsmedizinische Prävention skizziert und die durch den AAMED-GUV neu veröffentlichten „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ in diesem Rahmen eingeordnet.

Forschung

Neues Standardwerk für Arbeitsmedizin

Key Facts:
  • Die „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ lösen die sechste Auflage der seit mehr als 50 Jahren bestehenden „DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen“ ab
  • Die DGUV Empfehlungen stellen einen sozialpartnerschaftlich und wissenschaftlich getragenen Konsens dar und präsentieren den allgemein anerkannten Stand der Arbeitsmedizin
  • Die DGUV Empfehlungen sind aktualisiert und neu gegliedert unter Trennung von arbeitsmedizinischer Vorsorge und Untersuchungen, die dem Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen dienen