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COVID-19 als Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung

Key Facts:
  • COVID-19 kann unter bestimmten Bedingungen als Arbeitsunfall eingestuft werden
  • Daneben können SARS-CoV-2-Infektionen auch eine Berufskrankheit darstellen
  • Bislang gibt es keine wissenschaftlichen Nachweise dafür, dass die BK-Nr. 3101 auf Berufsgruppen außerhalb des Gesundheitsdienstes ausgeweitet werden sollte