COVID-19 kann unter bestimmten Bedingungen als Arbeitsunfall eingestuft werden
Daneben können SARS-CoV-2-Infektionen auch eine Berufskrankheit darstellen
Bislang gibt es keine wissenschaftlichen Nachweise dafür, dass die BK-Nr. 3101 auf Berufsgruppen außerhalb des Gesundheitsdienstes ausgeweitet werden sollte