Editorial

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

Berufskrankheiten (BK) gehören zu den komplexesten Themen, mit denen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sich auseinandersetzen. Das beginnt bei Fragen der Sachbearbeitung: Wann liegt überhaupt eine Berufskrankheit vor? Welche Leistungen benötigt der oder die Versicherte, um die gesundheitliche Situation zu verbessern? Und es reicht bis zu Fragen der Prävention und Forschung: Was kann die gesetzliche Unfallversicherung dazu beitragen, schädliche Einwirkungen am Arbeitsplatz möglichst zu verhindern? Wie können wissenschaftliche Erkenntnisse die Früherkennung, Behandlung und Rehabilitation der Versicherten verbessern?

Diese Ausgabe von DGUV Forum gibt einen Einblick in unterschiedliche Aspekte des Themas. Ein übergreifender, wichtiger Faktor ist die Qualitätssicherung. Um eine gleichbleibende Qualität in der BK-Sachbearbeitung zu sichern, ist eine gute Qualifikation der Beschäftigten das A und O. Diese gewährleistet für die BK-Sachbearbeitung vor allem die Hochschule der gesetzlichen Unfallversicherung (HGU). Sie bietet inzwischen 24 unterschiedliche Seminartypen an und vermittelt spezifische medizinische und rechtliche Kenntnisse. Es gibt aber auch für die häufig im Bereich der Prävention angesiedelten Einwirkungsermittlungen neue Qualifikationsangebote. 2023 ist zum Beispiel beim Institut für Arbeit und Gesundheit der DGUV (IAG) ein trägerübergreifendes „Grundlagenseminar zur Ermittlung und Bewertung der Einwirkung im Berufskrankheitenverfahren“ hinzugekommen.

Wenn es um die Qualität von Behandlung und Rehabilitation geht, spielen anerkannte Zertifizierungen eine große Rolle. Ein Beispiel dafür ist das Zertifizierungsprogramm Mesotheliomeinheiten, das die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) 2021 mit Unterstützung der DGUV initiiert hat. Bislang wurden 15 bundesdeutsche Mesotheliomeinheiten zertifiziert. Wichtig sind dabei auch der Austausch der Einheiten untereinander und die fachliche Begleitung durch die Projektgruppe Mesotheliomtherapie.

Ein anderes Mittel der Qualitätssicherung sind gemeinsam von den Unfallversicherungsträgern und den medizinischen Fachgesellschaften erarbeitete Schriften. Neu ist zum Beispiel die Handlungsempfehlung zur Individualprävention (IP) bei arbeitsbezogenen Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE). Sie soll helfen, Programme zur Individualprävention zu vereinheitlichen und weiterzuentwickeln.

Gemeinsames Ziel aller Maßnahmen zur Qualitätssicherung ist es natürlich, die Versorgung unserer Versicherten auf einem gleichbleibend hohen Niveau garantieren zu können.

Ihr

Dr. Stefan Hussy

Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung