Einsatz von Automatisierten Externen Defibrillatoren (AEDs) im Betrieb

Automatisierte Externe Defibrillatoren (AEDs) können Leben retten. Sie sind in Betrieben zwar nicht vorgeschrieben, jedoch sollte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Anschaffung geprüft werden. Viele Unternehmen halten auch ohne rechtliche Verpflichtung bereits AEDs vor.

Die Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb ist organisatorisch und personell auf die Rahmenbedingungen im Unternehmen und insbesondere das Unfallgeschehen ausgerichtet. Dennoch kann auch im Arbeitsalltag eine Person aus dem Mitarbeiter- oder Kollegenkreis einen Herz-Kreislauf-Stillstand erleiden.

Der plötzliche Herztod gilt mit rund 65.000 Fällen[1] pro Jahr als häufigste Todesursache in Deutschland. Zur Verbesserung der Überlebenschancen einer betroffenen Person ist eine sofort beginnende Wiederbelebung essenziell. Gelingt es innerhalb der ersten drei Minuten nach einem Herzstillstand oder Kammerflimmern, eine Herz-Lungen-Wiederbelebung zu starten und Schocks mit einem AED zu geben, steigen die Überlebenschancen der Betroffenen deutlich. Hier verfügen die betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfer über die Kompetenz, die Herzdruckmassage und Beatmung durchzuführen. Liegt bei der erkrankten Person ein Kammerflimmern vor, ist der Einsatz eines AED die wirksamste Maßnahme zur Lebensrettung.

Verfügbarkeit von AEDs und betriebliche Rahmenbedingungen

Obwohl AEDs bereits seit den 1990er-Jahren Einzug in öffentlichen Gebäuden und Unternehmen finden, besteht noch immer der Bedarf an weiterer Verbreitung der Geräte. Darüber hinaus ist eine breit angelegte Information der Bevölkerung erforderlich, um Ängste zu nehmen, aufzuklären und die einfache Anwendung zu erläutern.[2] Defibrillatoren sind nicht mehr einzig als Medizinprodukt im Bereich des Rettungsdienstes zu finden, sondern dienen als eines der wichtigsten Tools zur Lebensrettung für jede und jeden. Mit der Einführung von AEDs und deren Installation an öffentlich zugänglichen Punkten wird kontinuierlich versucht, ein flächendeckendes Netz in der Bundesrepublik Deutschland aufzubauen, da die Anwendung der Geräte mittlerweile zu den Basismaßnahmen der Laienreanimation zählen.

Für Unternehmen ist die Anschaffung von AEDs derzeit nicht verpflichtend gefordert, sie soll jedoch im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geprüft werden. Verschiedene Aspekte wie die Größe des Betriebs, die Anzahl der Beschäftigten und die Altersstruktur der Belegschaft, Kunden- beziehungsweise Publikumsverkehr, betriebsspezifische Gefährdungen und die voraussichtliche Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes sollten bei der Entscheidung zugrunde gelegt werden. Viele Unternehmen haben auch ohne rechtliche Verpflichtung bereits AEDs angeschafft, halten die Geräte betriebsbereit und haben ihr Personal entsprechend unterwiesen und geschult.

AED im Einsatz

Im Notfall ist es erforderlich, nach Feststellung eines Atemstillstands zunächst den Notruf abzusetzen und in jedem Fall sofort mit der Wiederbelebung (Kompression und Beatmung) zu beginnen. Dazu muss ein Ersthelfer oder eine Ersthelferin bei der betroffenen Person bleiben, eine zweite Person kann einen möglichst in der Nähe verfügbaren AED holen. Das Gerät ist so aufgebaut, dass Ungeübte ohne Vorkenntnisse diesen zielorientiert und sicher schon vor dem Eintreffen des Rettungsdienstes einsetzen können. Betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer sind durch ihre Aus- und Fortbildung jedoch auch über die Handhabung des AED informiert. Der Defibrillator führt selbstständig eine EKG-Analyse durch. Bei einem defibrillierbaren Rhythmus, insbesondere dem Kammerflimmern, ist die eigene elektrische Aktivität des Herzmuskels völlig aus dem Takt geraten. In diesen Fällen kann der AED durch die Abgabe eines elektrischen Schocks den Herzrhythmus wieder normalisieren.

Das Gerät schaltet sich automatisch ein und führt mithilfe einer Gerätesprachfunktion und durch Piktogramme zuverlässig durch die Anwendung. Die betroffene Person muss in Rückenlage flach auf einem harten Untergrund liegen, dabei muss der durchgeführte Wiederbelebung (Kompression und Beatmung) wieder aufzunehmen.

Abgesehen von einer flächendeckenden Verbreitung der Geräte ist zukünftig insbesondere ein einheitliches AED-Kataster mit Informationen zum Standort wünschenswert. Derzeit existieren teilweise Apps, die den nächsten Standort eines AED anzeigen, diese bilden die Verfügbarkeit jedoch nicht vollständig ab.

Weitere Informationen zu Fragen der Ersten Hilfe im Betrieb sowie zu AED-Geräten finden Sie auf der Homepage des Fachbereichs Erste Hilfe der DGUV: www.dguv.de/fb-erstehilfe