Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

diese Ausgabe feiert ein Jubiläum: Zum 1. April 1971 schlüpfte eine ganz neue Versichertengruppe unter das Dach der gesetzlichen Unfallversicherung: Kinder und Jugendliche wurden mit dem „Gesetz über die Unfallversicherung der Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten“ unter Versicherungsschutz gestellt.

Für die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand war das eine enorme Herausforderung. Über Nacht kamen Millionen neuer Versicherter hinzu und zudem eine Klientel, deren Betreuung andere Maßstäbe verlangte als die erwachsener Beschäftigter. Wie ließ sich kindertypisches Verhalten wie der Spieltrieb, die mangelnde Gefahrenabschätzung oder das Sich-ausprobieren-Wollen in der Rechtsprechung berücksichtigen? Konnten Kinder und Jugendliche überhaupt für die Belange von Sicherheit und Gesundheit sensibilisiert werden? Und wenn ja, mit welchen Mitteln?

All das war Herausforderung und Chance zugleich, denn – keine Frage – je früher wir die Basis für ein risikobewusstes und gesundheitsförderliches Verhalten legen, desto besser. Wirken doch diese Grundlagen bis ins Arbeitsleben hinein.

In den 50 Jahren ihres Bestehens haben die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand diese Chance auf vielfältige und immer wieder innovative Weise genutzt. Sie bieten heute einen umfassenden Versicherungsschutz, altersgerechte Rehabilitationsangebote und ein auf die einzelnen Zielgruppen abgestimmtes breites Präventionsspektrum an.

Dabei lautet die Botschaft: Sicherheit und Gesundheit müssen immer zusammengedacht werden. Sie bilden die Grundlage für gelingende Erziehungs- und Bildungsprozesse. Deshalb ist es entscheidend, den Mehrwert nachhaltiger Investitionen in Sicherheit und Gesundheit deutlich und für die Verantwortlichen in Bildungseinrichtungen spürbar zu machen.

Die Corona-Krise verdeutlicht wie unter einem Brennglas, wie wichtig es dabei ist, in den komplexen Strukturen der Bildungseinrichtungen mit allen Beteiligten zusammenzuarbeiten. Das sind zum einen die Fachkräfte und Leitungen der Einrichtungen selbst, zum anderen die politischen Partnerinnen und Partner wie zum Beispiel Länderministerien, die Kultusministerkonferenz, die Schulträger oder Gewerkschaften. Wir sehen, dass es hier noch einigen Verbesserungsbedarf gibt. Auch nach der Pandemie wird uns dieses Anliegen beschäftigen.

Ihr

Dr. Stefan Hussy