Statements der BDA und des DGB

Selbstverwaltung in der Sozialen Sicherung weiter stärken

Eine Einschätzung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zum Schlussbericht über die Sozialwahlen 2023

Mit dem Schlussbericht zu den Sozialwahlen 2023 ist den Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen ein praxisnaher und alle Aspekte der selbstverwalteten Sozialversicherungsträger beleuchtender Bericht gelungen.

Es gehört zu den konstituierenden Merkmalen und den großen Stärken unseres Sozialstaats, dass die Beitragszahlenden – also Arbeitgeber und Versicherte – die von ihnen finanzierten Sozialversicherungssysteme selbst verwalten. Tausende in der Selbstverwaltung ehrenamtlich tätige Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber und der Gewerkschaften mit ihren unterschiedlichen Lebens- und Berufserfahrungen ermöglichen mit ihrer Sachkunde ausgewogene und lebensnahe Sachlösungen, bei denen die sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte gleichermaßen berücksichtigt werden. Die Soziale Selbstverwaltung sorgt damit für Ausgleich, stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und schafft Vertrauen durch Mitbestimmung und Eigenverantwortung. Sie trägt so zum sozialen Frieden bei und gewährleistet demokratische Partizipation.

Dr. Susanne Wagenmann, BDA | © Tom Maelsa
Dr. Susanne Wagenmann, BDA ©Tom Maelsa

Soziale Selbstverwaltung zu stärken, ist daher ein wichtiges und richtiges Ziel, das die Sozialwahlbeauftragten mit vielen ihrer Vorschläge verfolgen. Besonders positiv hervorzuheben ist die Forderung nach Verfassungsrang für die Selbstverwaltung und damit einhergehend ein Klagerecht der Sozialversicherungsträger, wenn die von ihnen treuhänderisch wahrgenommenen Interessen oder Rechte ihrer Mitglieder betroffen sind. Die Notwendigkeit hierfür zeigt sich gerade anhand der Gesetzgebung zur sachfremden und verfassungsrechtlich bedenklichen Finanzierung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) oder des geplanten Krankenhaustransformationsfonds aus Beitragsmitteln anstatt aus Steuermitteln.

Auch eine Stärkung der Kompetenzen der Selbstverwaltung ist grundsätzlich zu begrüßen. Nur wenn ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter die Handlungs- und Gestaltungsspielräume erkennen können, werden sie sich engagieren und können für die Selbstverwaltungsarbeit gewonnen werden. Gleiches gilt auch für die Wählerinnen und Wähler bei der Sozialwahl. Die Kompetenzen der Selbstverwaltung sollten daher – dort, wo es sinnvoll ist – erweitert werden. Die vorgeschlagene Ausweitung der Möglichkeit, rein digitale Sitzungen auch ohne außergewöhnliche Notsituation per Satzung zu ermöglichen, zahlt ebenfalls auf dieses Ziel ein. Sie stärkt die Autonomie der Selbstverwaltung und kann ihren Mitgliedern dabei helfen, Selbstverwaltungsaufgaben mit Beruf und Privatleben zu vereinbaren.

Der Vorschlag zur durchgehenden und verpflichtenden Durchführung von Persönlichkeitswahlen hingegen würde nicht maßgeblich zur Stärkung der Selbstverwaltung beitragen. Vielmehr muss die Möglichkeit zur Wahl ohne Wahlhandlung bei den Sozialwahlen unbedingt beibehalten werden: Die sogenannte Friedenswahl ist ein sinnvolles, gesetzlich legitimiertes und zulässiges Instrument, um eine ausgewogene Repräsentation der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beziehungsweise der Versicherten herbeizuführen und unnötigen Aufwand zu vermeiden. Die vorgeschlagene Persönlichkeitswahl hingegen würde letztendlich Kosten verursachen, denen kein direkter Nutzen oder Mehrwert gegenüberstünde. Im Gegenteil könnte es den Wahl- und Demokratieverdruss weiter steigern, wenn den Versicherten Wahlhandlungen abverlangt werden, die keinerlei Wirkung auf das Ergebnis haben. Zudem lässt sich bei einer Persönlichkeitswahl – anders als bei einer Listenwahl – nicht das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel einer ausgewogenen Geschlechterverteilung sicherstellen.

 

Friedenswahl für die Soziale Selbstverwaltung erhalten

Eine Einschätzung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) zum Schlussbericht über die Sozialwahlen 2023

Der Bundeswahlbeauftragte hat einen umfänglichen und im Wesentlichen ausgewogenen Bericht über die Sozialwahl 2023 vorgelegt, der sowohl größere politische Linien als auch wichtige technische Details in den Blick nimmt. Dafür ist dem Bundeswahlbeauftragten und seiner Stellvertreterin ausdrücklich zu danken. Ausgehend von der Frage, wie die Selbstverwaltung attraktiver ausgestaltet und weiterentwickelt werden kann, sind dazu zahlreiche Vorschläge gemacht worden. Ich möchte hiervon zwei beleuchten.

Der politisch wichtigste Vorschlag, die Soziale Selbstverwaltung im Grundgesetz zu verankern, wird vonseiten des DGB ausdrücklich begrüßt. Zwar wird das Selbstverwaltungsrecht der Sozialversicherung in der Regel als vorkonstitutionelles Recht bewertet, doch würde die vorgeschlagene zusätzliche Verankerung im Grundgesetz nicht nur das Sozialstaatsgebot konkretisieren, sondern wäre auch geeignet, das Selbstverwaltungsprinzip gegen Angriffe zu schützen und die demokratieförderliche Partizipation der Beitragszahler*innen wirksam zu sichern.

Markus Hofmann, DGB | © DRV Bund/Nürnberger
Markus Hofmann, DGB ©DRV Bund/Nürnberger

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Eingriffe des Staates in die originären Aufgaben und Finanzen der Selbstverwaltung ergäbe sich damit die Möglichkeit, ein eigenständiges Klagerecht der Sozialversicherungsträger gegen den Bund zu etablieren. Gesetzlichen Eingriffen des Staates in die Rechte der Sozialen Selbstverwaltung, etwa indem man den Sozialversicherungsträgern aufbürdet, gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus Beitragsmitteln zu finanzieren, Rücklagen und finanzielle Reserven abzuschmelzen sowie die Zahl von Mandaten sachfremd zu begrenzen, könnte so entsprechend begegnet werden.

Entsprechende Vorschläge, die sich wiederum daraus ableiten lassen, finden sich im Forderungskatalog des Bundeswahlbeauftragten wieder, zum Beispiel dem Prinzip der Subsidiarität wieder stärker Beachtung zu schenken. Konkret bedeutet dies, das, was im Rahmen der Selbstverwaltung durch Satzungsrecht geregelt werden kann, nicht durch gesetzliche Vorgaben unnötig einzuschränken. Dies betrifft beispielsweise die Verwendung von Überschüssen aus Beitragsleistungen und Rücklagen der jeweiligen Sozialversicherungsträger. Dies sollte ausschließlich durch das Haushaltsrecht der Selbstverwaltungsorgane geregelt werden. Der DGB begrüßt den Vorschlag im Sinne von mehr Verantwortung und Partizipation in der Selbstverwaltung ausdrücklich, insbesondere, weil immer mehr Entscheidungen zentralisiert wurden. Hier bedarf es dringend eines Gegensteuerns. So können die Kompetenzen der Selbstverwalter*innen gestärkt und die Sichtbarkeit ihrer Arbeit gegenüber den Versicherten erhöht werden.

Den Vorschlag des Bundeswahlbeauftragten, dass der Gesetzgeber allen Sozialversicherungsträgern oder auch nur denen der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) ermöglicht, per Satzungsregelung die Durchführung einer Persönlichkeitswahl vorzusehen, falls die Kriterien einer Wahl ohne Wahlhandlung gegeben sein sollten, lehnt der DGB dagegen ausdrücklich ab.

Es erscheint wenig sinnvoll, die Durchführung der gut funktionierenden und kostengünstigen Wahl ohne Wahlhandlung beim Vorhandensein nur einer Liste, die sogenannte Friedenswahl, künftig durch zusätzliche, nicht sachgerechte Auflagen komplizierter zu gestalten. Einer sinkenden Wahlbeteiligung bei den Urwahlen mit einer Verkomplizierung der Friedenswahlen – insbesondere aufseiten der Versicherten – zu begegnen, ist ein allzu offenkundiger Versuch, diese zu konterkarieren. Der hierfür herangezogene Vergleich mit Betriebsratswahlen hinkt gewaltig. Bei Betriebsratswahlen ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Wahlberechtigten die Kandidierenden kennen, weil sie eben im selben Betrieb arbeiten. Die für Persönlichkeitswahlen erforderliche Bekanntheit einer Person ist bei Sozialwahlen aufgrund der Größe der Träger und der Heterogenität der Wählenden jedoch nahezu ausgeschlossen. Ein solcher Vorschlag würde die Durchführung der Sozialversicherungswahlen nicht nur noch komplizierter gestalten, sondern auch das Ziel, mehr Transparenz für die Wähler*innen zu schaffen, de facto nicht erreichen. Komplexität mit mehr Komplexität zu begegnen, ist wenig hilfreich. 

Hinweis: Der Genderstern in diesem Artikel wird auf Wunsch des Autors genutzt