Digitale Gesundheitsanwendungen sind Medizinprodukte (DiGA) und können auch von Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung genutzt werden
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) führt ein Verzeichnis von DiGA, die nach eigener Prüfung zur medizinischen Versorgung zugelassen wurden
Voraussetzung für die Nutzung einer DiGA durch die Versicherten ist in der Regel eine ärztliche oder psychotherapeutische Verordnung