Die „Clearingstelle Haut“ ist eine gemeinsame Initiative der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, der Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
Sie vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Ärztinnen und Ärzten auf der einen und Unfallversicherungsträgern auf der anderen Seite
Sie bietet eine außergerichtliche und kostenfreie Möglichkeit zur Streitbeilegung
Die Clearingstelle vermittelt zu allen Berufskrankheiten der Haut
Digitale Gesundheitsanwendungen sind Medizinprodukte (DiGA) und können auch von Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung genutzt werden
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) führt ein Verzeichnis von DiGA, die nach eigener Prüfung zur medizinischen Versorgung zugelassen wurden
Voraussetzung für die Nutzung einer DiGA durch die Versicherten ist in der Regel eine ärztliche oder psychotherapeutische Verordnung