Die Unfallversicherungsträger sind lebenslang für die verbliebenen Unfallfolgen der versicherten Personen zuständig und müssen ihnen geeignete Maßnahmen zur Vermeidung oder Verzögerung einer Verschlimmerung zukommen lassen
Eine frühzeitige Identifikation des Verschlimmerungsrisikos und die rechtzeitige Intervention mit individualpräventiven Maßnahmen sind ein wichtiger Grundstein für den langfristigen Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit
Mit der Präventionssprechstunde wurde erstmals ein flächendeckendes Instrument zur Umsetzung der Individualprävention nach Arbeitsunfällen entwickelt, bei dem nicht die Kuration von Unfallfolgen, sondern die Prävention von Folgeschäden im Mittelpunkt steht