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Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts nach dem 7. SGB-IV-Änderungsgesetz

Key Facts:
  • Der sogenannte „Unterlassungszwang“ als Anerkennungsvoraussetzung für bestimmte Berufskrankheiten ist zum Jahreswechsel entfallen
  • Die Einführung neuer Pflichten für die Versicherten zur Mitwirkung bei der Individualprävention soll negative Auswirkungen auf ihre Gesundheit verhindern
  • Um die Fortschreibung der BK-Liste zu beschleunigen und den Prozess transparenter zu machen, soll der ÄSVB institutionalisiert und durch die BAuA stärker unterstützt werden