Editorial
Liebe Leserin, lieber Leser,
was muss eine Universität beachten, um die Arbeit in ihrem Labor sicher zu gestalten? Wie kann ein Bäcker oder eine Bäckerin den Betrieb so organisieren, dass die Beschäftigten möglichst sicher und gesund arbeiten können? Antworten auf solche Fragen gibt die gesetzliche Unfallversicherung in ihrem Vorschriften- und Regelwerk. Es ist in einem ständigen Entwicklungsprozess, muss geprüft, an neue Fakten angepasst und aktualisiert werden.
Oberster Grundsatz ist dabei, dass im dualen Arbeitsschutz sowohl der Staat als auch die gesetzliche Unfallversicherung ein Vorschriften- und Regelwerk schaffen, das in sich abgestimmt und nachvollziehbar sein soll. In den vergangenen Jahrzehnten hat dieser Grundsatz dazu geführt, dass die Unfallversicherung die Zahl ihrer Vorschriften stark reduziert hat. So hat sich die Anzahl der Unfallverhütungsvorschriften von ursprünglich mehr als 200 auf derzeit noch 41 verringert.
Ein besonderes Augenmerk liegt natürlich auf der Anwenderfreundlichkeit unseres Regelwerks. Das zeigt zum Beispiel ein Format wie die Branchenregel, in der alle Informationen aus Recht und Arbeitsschutz zu einer Branche mit vielen Beispielen zusammengefasst werden. Die Resonanz der Nutzerinnen und Nutzer auf dieses Angebot ist positiv.
Mit Blick auf die zukünftige Nutzerfreundlichkeit gibt es allerdings noch viel zu tun. Unser Ziel ist ein vollständig digitalisiertes Vorschriften- und Regelwerk der DGUV. Das Format und die Bedienbarkeit der Schriften sollen unabhängig vom verwendeten Endgerät flexibel gestaltet sein. Das heißt: Die Inhalte von rund 1.400 Publikationen müssen medienneutral aufbereitet werden. Das ist ein ehrgeiziges Ziel und zugleich die notwendige Basis für zukünftige Nutzungsszenarien, die wir heute noch gar nicht absehen können.
Ihr
Dr. Stefan Hussy