Auf dem Weg zu einer Union der Gleichheit
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Seit langer Zeit arbeitet die Europäische Union (EU) daran, eine inklusive Gesellschaft zu erschaffen. Alle Menschen sollen ein selbstbestimmtes Leben führen und ihr Potenzial vollkommen ausschöpfen können. Hierzu hat die Europäische Kommission seit 2020 den Fokus auf die Union der Gleichheit gelegt und fünf verschiedene Strategien auf den Weg gebracht, darunter auch die „Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021–2030“. In den vergangenen vier Jahren wurden wichtige Initiativen angestoßen, so zum Beispiel das Gesetz über den Europäischen Behindertenausweis, der in der gesamten Europäischen Union als Nachweis des Behindertenstatus dienen soll. Auch die Einrichtung des europäischen Ressourcenzentrums „AccessibleEU“ ist eine wesentliche Initiative und unterstützt die Umsetzung von Maßnahmen und EU-Gesetzgebung zur Barrierefreiheit.
Die Veränderungen auf EU-Ebene sind auch für die gesetzliche Unfallversicherung interessant, denn Barrierefreiheit, Teilhabe und Inklusion sind zentrale Themen, um dem Präventions- und Rehabilitationsauftrag mit allen geeigneten Mitteln nachzukommen. Trotz erster Errungenschaften der EU-Strategie wird von verschiedenen Seiten mehr gefordert. Vor allem die Europäische Behindertenplattform hat sich mehr erhofft. Zwar gebe es in der Strategie viele gute Leitinitiativen, jedoch würden sich diese nur auf den Zeitraum 2021 bis 2025 beziehen. Diese Kritik hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen aufgegriffen, denn das Arbeitsprogramm ihrer neuen Kommission sieht vor, dass die vollständige Umsetzung der Strategie vorangetrieben werden soll. Wie genau dies ausgestaltet werden soll, bleibt jedoch offen.
Fest steht: Die Europäische Kommission ist nun am Zug und muss die in der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen festgelegten Ziele angehen und umsetzen. Dabei ist vor allem eine Abstimmung mit den verschiedenen Ressorts, die von der Strategie betroffen sind, wichtig. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass alle Kommissarinnen und Kommissare an einem Strang ziehen, wenn es um die Etablierung der Union der Gleichheit geht.
Ein zentrales Element der Strategie ist die Förderung des Zugangs zu hochwertiger und nachhaltiger Beschäftigung. Um dies zu erreichen, kann das Homeoffice als eine große Unterstützung gesehen werden, denn der Weg zur Arbeit, der durch fehlende Barrierefreiheit in Bus und Bahn recht mühselig werden kann, entfällt. Jedoch ergeben sich im Homeoffice andere Herausforderungen. So zum Beispiel der Mangel an sozialen Kontakten, der zu Isolation führen kann. Deswegen dürfen die Vor- und Nachteile des Homeoffice für die Inklusion nicht aus den Augen verloren werden. Dies vor allem, wenn sich verschiedene Kommissarinnen und Kommissare sowie ihre Generaldirektionen mit der Verbesserung der psychischen Gesundheit und dem Recht auf Nichterreichbarkeit auseinandersetzten. Wichtig ist auch: Dies darf nicht dazu führen, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber weniger in die Barrierefreiheit von Arbeitsplätzen im Betrieb investieren.
Dass neben Aktionsplänen und Strategien auch Gesetzesvorhaben vonnöten sind, um die Gleichberechtigung in Europa voranzutreiben, zeigt das Beispiel des Europäischen Behindertenausweises. Durch ihn werden in Zukunft Barrieren abgebaut und Zugang zu verschiedenen Angeboten, sei es im Kultur-, Freizeit- oder Sportbereich, gewährleistet. Das ist ein wichtiger Schritt in der gegenseitigen Anerkennung des Behindertenstatus zwischen den Mitgliedstaaten.