Kooperation in der Sozialversicherung – Win-Win-Situationen schaffen
Auf dem Gebiet der Prävention und Rehabilitation geht die Zusammenarbeit von Renten- und Unfallversicherung ins zehnte Jahr. Begonnen hat alles 2016 mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement. Welches Potenzial in der Kooperation liegt, darüber sprechen Brigitte Gross, Direktorin bei der DRV Bund, und Dr. Edlyn Höller, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der DGUV.
Frau Dr. Höller, Frau Gross, die gesetzliche Rentenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung arbeiten seit vielen Jahren auf dem Gebiet der Prävention und der Rehabilitation zusammen. Warum ist diese Zusammenarbeit so wichtig?
Gross: Weil alle etwas davon haben. Unsere Welt verändert sich derzeit in einem beispiellosen Tempo. Um unseren Wohlstand zu bewahren, sind erhebliche Anstrengungen nötig. Gleichzeitig sinkt das Angebot an Arbeitskräften. Zwischen 2021 und 2036 erreichen fast 13 Millionen Menschen das gesetzliche Rentenalter. Wir werden das als Gesellschaft nur auffangen können, indem wir alle Register ziehen – wir brauchen Zuwanderung, wir müssen die Erwerbsbeteiligung von Frauen verbessern und wir müssen verhindern, dass Menschen krankheitsbedingt aus dem Arbeitsleben ausscheiden.
Höller: Und genau bei diesem letzten Punkt, der Verhinderung von Erwerbsunfähigkeit, kommen wir als Sozialversicherung ins Spiel. Wann immer es uns gelingt, Erwerbsunfähigkeit vorzubeugen – ob durch Unfälle, Berufskrankheiten oder chronische Leiden –, profitieren davon die Betroffenen selbst, die Arbeitgebenden, die Sozialversicherung und die Gesellschaft insgesamt. Dafür stehen uns zwei wichtige Instrumente zur Verfügung: Prävention, um zu verhindern, dass Menschen krank oder verletzt werden, und Rehabilitation, um zu verhindern, dass eine Krankheit zu Erwerbsunfähigkeit führt.

Diese Leistungen bestehen aber unabhängig von Ihrer Zusammenarbeit.
Gross: Das ist richtig. Die Unfallversicherung leistet mit Blick auf Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und den Arbeitsschutz, die Rentenversicherung, wenn die Erwerbsfähigkeit durch Erkrankungen gefährdet ist, die ihre Ursache außerhalb der Arbeit haben. Unsere Mitarbeitenden können als Berater und Lotsen im Einzelfall helfen und im Kontakt mit den Betrieben unsere Unterstützungsangebote bekannter machen.
Höller: Und das ist wichtig, denn insgesamt können wir da als Sozialversicherung noch besser werden. In der Unfallversicherung ist das Problem vielleicht etwas kleiner – die Betriebe kennen uns bereits seit über hundert Jahren als Berater im Arbeitsschutz und als die Versicherung, die sich um Beschäftigte nach Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten kümmert – aber viele Fragestellungen, die die Gesundheit bei der Arbeit betreffen, haben nicht oder nur teilweise mit arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu tun. Gleichwohl brauchen die Betroffenen Hilfe.
Gross: Darum gibt es den Firmenservice der DRV – er wird dieses Jahr zehn Jahre alt. Unsere Fachleute beraten betriebliche Entscheiderinnen und Entscheider, aber auch Betriebs- und Personalräte, Betriebs- und Werksärzte sowie BGM- und BEM-Verantwortliche zum Leistungsspektrum der Rentenversicherung. Häufig erfolgt ein Kontakt aber erst, wenn jemand konkret betroffen ist – und dann eben auch vor allem mit Blick darauf, was die betroffene Person gerade braucht. Zum Beispiel Reha-Leistungen.
Höller: Das ist insofern misslich, als in so einer Situation auch eine Chance liegen kann.
Wie meinen Sie das?
Höller: Natürlich wünscht sich niemand, krank zu werden und Reha-Leistungen zu brauchen. Es liegt aber eine Chance darin, den Blick auszuweiten auf das betriebliche Umfeld der betroffenen Person. Vielleicht entdeckt man krankmachende Faktoren – was nicht nur bedeuten kann, dass wir zuständig sind, sondern auch, dass man vielleicht verhindern kann, dass andere ebenfalls krank werden. Vielleicht ergibt ein Blick auf die Arbeitssituation aber auch, dass zum Beispiel ergonomische Veränderungen den Betroffenen helfen würden, auch wenn ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht durch die Arbeit bedingt sind. Auch dazu können wir beraten.
Gross: Umgekehrt wird vielleicht während einer betrieblichen Beratung deutlich, dass bei einem Mitarbeiter, dem Erwerbsunfähigkeit droht, zwar keine Leistungen der Unfallversicherung in Frage kommen, aber dass Reha-Leistungen der Rentenversicherung helfen könnten. Vielleicht kommt für andere Mitarbeitende im Betrieb auch das Präventionsprogramm RV Fit der DRV in Betracht, das bei ersten gesundheitlichen Beeinträchtigungen geeignet ist.
Höller: Daher ist es unser Ziel, dass die Fachkräfte unserer beiden Sozialversicherungszweige die Angebote und Leistungen des jeweils anderen kennen …
Gross: … und so als Lotsen fungieren können.

Was tun Sie dafür?
Gross: Wir haben in den vergangenen Jahren unseren Beschäftigten entsprechende Angebote zur Information und Vernetzung gemacht. Beispielsweise in Form von regionalen Praktiker- und Netzwerktreffen. Und wir haben das Thema in Ausbildung und Qualifizierung verankert.
Höller: Hilfreich sind auch die so genannten Landkarten der Unterstützenden. Hier werden die Zuständigkeiten und Leistungen der einzelnen Sozialversicherungsträger übersichtlich dargestellt. Und wir prüfen, wo wir Win-Win-Situationen schaffen können – beispielsweise indem Firmenberatende der Rentenversicherung in Seminaren zum Unternehmermodell auftreten. Pilotprojekte bei einigen Unfallversicherungsträgern gab es dazu schon, zum Beispiel in der Bauwirtschaft.
Begonnen hat die Zusammenarbeit von DRV und Unfallversicherung mit dem Thema Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM). Als das BEM vor 20 Jahren eingeführt wurde, verbanden viele die Hoffnung damit, dass es dazu beiträgt, Erwerbsunfähigkeit zu verhindern. Hat sich diese Hoffnung aus Ihrer Sicht erfüllt?
Gross: Ja und nein. Das BEM ist ein fantastisches Instrument, aber Untersuchungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zeigen, dass es nicht so häufig zum Einsatz kommt, wie es eigentlich müsste. Wenn nur vier von zehn Beschäftigten, die Anspruch auf ein BEM hätten, ein entsprechendes Angebot erhalten, kann uns das nicht zufriedenstellen.
Höller: Das sehe ich auch so – zumal die Mehrheit derjenigen, denen es angeboten wird, das Angebot auch annimmt.
Woran liegt es aus Ihrer Sicht, dass bislang nur ein Teil der Betriebe das BEM nutzt?
Gross: Zum Teil dürfte dahinter eine altbekannte Problematik stecken: Kleine und Kleinstbetriebe sind häufig nicht gut informiert über die Möglichkeiten, die es gibt, um Beschäftigten mit einer schweren Erkrankung oder einer unfallbedingten Behinderung zu helfen.
Hier könnten Ihre Lotsen also helfen?
Höller: Unbedingt.
Gross: Das sehen übrigens nicht nur wir so, sondern auch die Politik. Abgeordnete der SPD wie auch der Union haben uns anlässlich einer Veranstaltung zum BEM im vergangenen Herbst ausdrücklich bestätigt, dass sie die Vernetzung unserer Informations- und Unterstützungsangebote sehr gut finden.
In der vergangenen Legislaturperiode wollte die Bundesregierung das BEM weiterentwickeln. Dazu kam es durch den Bruch der Ampel-Koalition nicht mehr. Würden Sie sich wünschen, dass die neue Bundesregierung den Ball wieder aufnimmt?
Gross: Kommt drauf an, in welcher Form sie das tut. Änderungen am Gesetz, die im Wesentlichen die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte aufnehmen, halte ich für begrüßenswert. Insgesamt ist das Gesetz aus meiner Sicht aber nach wie vor auf der Höhe der Zeit.
Warum?
Gross: Das BEM wurde als kooperativer und ergebnisoffener Prozess konzipiert, und das ist genau richtig so. Denn es lässt den Beteiligten die Freiheit und Gestaltungsspielräume, um die für sie passende Lösung zu finden.
Höller: Worin ich eine Chance sehen würde, ist, den Beginn und das Ende des BEM flexibler zu handhaben. Aber man darf hinterfragen, ob es dazu eine gesetzliche Regelung braucht.
Sie sind mit Ihren Antworten gerade auf das BEM mit Blick auf die Vorgehensweise vor Ort in den Betrieben eingegangen. Gibt es denn Änderungen, die Ihnen als Sozialversicherungsträger in der Zusammenarbeit helfen würden?
Gross: Als Rentenversicherung treibt uns das Fallmanagement um. Wir haben bei der Unfallversicherung gesehen, dass ein solches Management bei Reha-Fällen einen echten Vorteil bringen kann. Wir hätten hier gerne eine klare gesetzliche Regelung, die leider in dieser Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt werden konnte. Wir bleiben dran.
Höller: Mich beschäftigt schon seit einigen Jahren das Thema Datenaustausch. Ich glaube, dass die Unternehmen im Land davon profitieren würden, wenn die verschiedenen Träger von Präventions- und Rehaleistungen die vorhandenen Daten gemeinsam besser nutzen würden – natürlich unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Anonymisierte Forschungsdaten gemeinsam zu nutzen, bietet aus meiner Sicht Potenzial, die Erkennung von Mustern zu verfeinern. Das würde es uns ermöglichen, noch viel passgenauere Angebote in Aufsicht, Beratung und Qualifizierung zu machen.
Das Interview führte Stefan Boltz.