Mehr als die Hälfte der Meldungen von COVID-19-Infektionen am Arbeitsplatz wurden im Gesundheitswesen erfasst
Über ein Viertel der Meldungen stammen aus dem Wirtschaftszweig „Heime“, der ebenfalls Tätigkeiten umfasst, die im Tatbestand der BK-Nr. 3101 genannt sind
Die häufigsten Ablehnungsgründe bei der Anerkennung eines Arbeitsunfalls waren ein fehlender Nachweis der beruflichen Infektion und fehlende Symptome