Der Schwerpunkt der Rehabilitationsmaßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben in der gesetzlichen Unfallversicherung liegt auf der Erhaltung des bisherigen Arbeitsplatzes
Die gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand haben 2023 für Versicherungsfälle der Allgemeinen Unfallversicherung insgesamt rund 120,7 Millionen Euro für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aufgewendet
Für die im Jahr 2023 abgeschlossenen Reha-Fälle lag die Wiedereingliederungsquote bei 83 Prozent
Von Pandemiebeginn bis Ende 2023 wurden über 650.000 COVID-19-Erkrankungen als Berufskrankheit, Arbeits- oder Schulunfall gemeldet und knapp 400.000 als Versicherungsfall anerkannt
In rund 8.150 der anerkannten Fälle wurde die Diagnose Long beziehungsweise Post-COVID dokumentiert; dies entspricht einem Anteil von gut zwei Prozent
Für die Rehabilitation und Entschädigung der Personen mit einer anerkannten COVID-19-Erkrankung haben die gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand bis Ende 2023 insgesamt 486 Millionen Euro aufgewendet
Mehr als die Hälfte der Meldungen von COVID-19-Infektionen am Arbeitsplatz wurden im Gesundheitswesen erfasst
Über ein Viertel der Meldungen stammen aus dem Wirtschaftszweig „Heime“, der ebenfalls Tätigkeiten umfasst, die im Tatbestand der BK-Nr. 3101 genannt sind
Die häufigsten Ablehnungsgründe bei der Anerkennung eines Arbeitsunfalls waren ein fehlender Nachweis der beruflichen Infektion und fehlende Symptome