Dr. Denise Peth

Dr.  Denise Peth

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Referat Statistik

Beiträge der Autorin/des Autors

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – Zahlen aus der Reha-Statistik der DGUV

Key Facts:
  • Der Schwerpunkt der Rehabilitationsmaßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben in der gesetzlichen Unfallversicherung liegt auf der Erhaltung des bisherigen Arbeitsplatzes
  • Die gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand haben 2023 für Versicherungsfälle der Allgemeinen Unfallversicherung insgesamt rund 120,7 Millionen Euro für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aufgewendet
  • Für die im Jahr 2023 abgeschlossenen Reha-Fälle lag die Wiedereingliederungsquote bei 83 Prozent

Ziel der Erbringung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) ist die dauerhafte Wiedereingliederung ins Berufsleben. Auskunft zum Wiedereingliederungserfolg, zu den dafür erbrachten Maßnahmen und Aufwendungen gibt die Rehabilitations-Statistik der DGUV. Der folgende Beitrag beleuchtet die Entwicklungen der letzten fünf Jahre.

Berufskrankheiten

COVID-19 als Berufskrankheit und Unfall – Update 2023

Key Facts:
  • Von Pandemiebeginn bis Ende 2023 wurden über 650.000 COVID-19-Erkrankungen als Berufskrankheit, Arbeits- oder Schulunfall gemeldet und knapp 400.000 als Versicherungsfall anerkannt
  • In rund 8.150 der anerkannten Fälle wurde die Diagnose Long beziehungsweise Post-COVID dokumentiert; dies entspricht einem Anteil von gut zwei Prozent
  • Für die Rehabilitation und Entschädigung der Personen mit einer anerkannten COVID-19-Erkrankung haben die gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand bis Ende 2023 insgesamt 486 Millionen Euro aufgewendet

Wirtschaftszweigbezogene Auswertung des COVID-19-Infektionsgeschehens

Key Facts:
  • Mehr als die Hälfte der Meldungen von COVID-19-Infektionen am Arbeitsplatz wurden im Gesundheitswesen erfasst
  • Über ein Viertel der Meldungen stammen aus dem Wirtschaftszweig „Heime“, der ebenfalls Tätigkeiten umfasst, die im Tatbestand der BK-Nr. 3101 genannt sind
  • Die häufigsten Ablehnungsgründe bei der Anerkennung eines Arbeitsunfalls waren ein fehlender Nachweis der beruflichen Infektion und fehlende Symptome

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine COVID-19-Erkrankung als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt werden. Der Beitrag beschreibt die Ergebnisse einer Sondererhebung der DGUV in Bezug auf das Infektionsgeschehen am Arbeitsplatz. Dazu wurden gemeldete Verdachtsfälle seit Beginn der Pandemie bis Ende August 2021 nach Wirtschaftszweigen ausgewertet.